Zweibrücken „Ich bin depressiv veranlagt und laufe öfter nachts herum“

Trotz Tatverdachts sprach das Amtsgericht am Mittwoch einen 30-jährigen Zweibrücker vom Vorwurf der Sachbeschädigung gemäß dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ frei.

Es war nach Mitternacht am 3. September, als die Polizei über einen angeblichen Einbruch auf dem Flugplatzgelände informiert wurde. Vor Ort stellten die Beamten mehrere Dinge fest: An einem Transporter, der auf dem Gelände eines Motorradgeschäftes abgestellt war, wurden kurz zuvor die Front- und die Seitenscheibe mit Verbundsteinen eingeschlagen. Am Hintereingang des Geschäftes wurde die Eingangstür mit einem Pflanzbetonring eingeworfen. Ein Teil des Pflanzringes steckte noch in der Türverglasung. Dazu der geschädigte Firmenbesitzer: „Allein bei mir ist ein Schaden von 17 500 Euro festgestellt worden. Wir waren die ganze Nacht beschäftigt, das Gebäude einigermaßen zu sichern.“ Eine weitere Firma in unmittelbarer Nähe des ersten Tatortes wurde ebenfalls heimgesucht. Ein dort abgestellter Transporter wurde mit einem Kunststoff-Sammelbehälter vorsätzlich beschädigt. An dem Transporter stellten die Beamten frische Kratzer und Dellen fest. Bei der Tatortarbeit wurden die Beamten auf den Angeklagten aufmerksam, der sich zu diesem Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe aufhielt. Während sie ihn kontrollierten, bemerkten sie eine leichte Schürfwunde an der Hand des Angeklagten. Weiterhin stellten sie fest, dass er alkoholisiert war. In seinem Rucksack führte er alkoholische Getränke mit sich. Dazu der Polizeibeamte: „Wer läuft schon nachts um diese Zeit auf dem Flugplatzgelände herum und ist dazu noch an der Hand verletzt?.“ Der Angeklagte bestritt jedoch die Vorwürfe. „Ich bin depressiv veranlagt und laufe öfter nachts herum.“ An diesem Abend habe er eine halbe Flasche Whisky und drei Flaschen Weizenbier getrunken, zudem Antidepressiva-Tabletten eingenommen. Der Mann wohnt auch in der Nähe und läuft öfter über das Gelände. Die Beamten hatten drei Verbundsteine, die als Tatmittel infrage kamen, sichergestellt und zur kriminaltechnischen Untersuchung ans Landeskriminalamt in Mainz geschickt. An einem Verbundstein haftete menschliche DNA an. Laut Untersuchungsbericht der Spezialisten wurde jedoch der Tatverdächtige als Verursacher der Spur ausgeschlossen. Aufgrund dieser Analyse und weil die Beweisaufnahme keine weiteren Ergebnisse brachte, sprach der Amtsrichter den Angeklagten frei. „Mir fällt ein Stein vom Herzen“, sagte der 30-Jährige.

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