Zweibrücken Drei Monate wegen blauen Auges

Weil er einen Mitgefangenen in der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt (JVA) angegriffen und verletzt hat, wurde ein 27-Jähriger aus Landau am Mittwoch vom Amtsgericht zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Für die Kosten der Verhandlung muss er ebenfalls aufkommen.

Der Mann verbüßt seit Juli 2016 eine Haftstrafe, die noch bis Mai 2019 andauert. Sein Vorstrafenregister weist seit 2006 sechs Einträge auf, unter anderem wegen Körperverletzung. Zur Verhandlung wurde er in Handschellen gebracht. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe von Oberamtsanwalt Karl-Otto Benoit ein. Demnach hat er am 16. Oktober seinem Mitinsassen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt ein sogenanntes Monokel-Hämatom, also ein blaues Auge. Der Angeklagte gab an, der Mitinsasse habe ihn zuvor beleidigt und bedroht: „Mir ist die Sicherung durchgebrannt.“ Auslöser für den Streit war offenbar die Tatsache, dass der Geschädigte an diesem Tag nicht am Sport teilnehmen durfte und sich darüber ärgerte. Der Geschädigte, der sich mittlerweile auf freiem Fuß befindet, erschien am Mittwoch nicht zur Verhandlung. Amtsrichter Stefan Pick verhängte ein Ordnungsgeld von 100 Euro oder ersatzweise zwei Tage Haft gegen ihn. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten zwar sein Geständnis zugute, ließ ihn aber gleichzeitig wissen: „Durch Gewalt kann man keine Probleme lösen, sondern man schafft welche.“ Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

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