Zweibrücken „Das Bier ist zu teuer“

Mit einer Verwarnung und der Auflage, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen, endete gestern am Amtsgericht das Verfahren gegen einen 18-jährigen Zweibrücker wegen versuchten Diebstahls. Die Sozialstunden muss der junge Mann nach Absprache mit der Jugendgerichtshilfe in einem noch festzulegenden Zeitraum innerhalb von drei Monaten ableisten.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, in der Nacht des 5. Juni aus einem Kühlschrank im Biergarten eines Lokales in der Innenstadt mehrere Flaschen alkoholische Getränke geklaut zu haben. Dabei soll ein wirtschaftlicher Schaden von rund 450 Euro für den Gastwirt entstanden sein. Da der Angeklagte zu dem Vorwurf schwieg, hörte das Gericht zwei Zeugen an. Ein damaliger Angestellter erklärte, dass sich der 18-Jährige an diesem Abend als Gast im Lokal aufhielt. Da er Getränke auffüllen musste, begab sich der Angestellte in den Biergarten. Dort bemerkte er den Angeklagten, der sich an einem unverschlossenen Kühlschrank hinter der Theke zu schaffen machte. Mit der Taschenlampe seines Handys leuchtete er den Inhalt des geöffneten Kühlschrankes aus. Der Angestellte sprach den jungen Mann an und fragte ihn, was er hier mache. Angeblich erhielt er zur Antwort: „Das Bier ist zu teuer.“ Daraufhin ließ sich der Angestellte den Personalausweis des Angeklagten zeigen und schrieb sich die Personalien auf. Gleichzeitig erteilte er ihm Hausverbot. Zirka zwei Stunden später traf er bei einem Kontrollgang erneut den offenbar Durstigen an dem besagten Kühlschrank hinter der Theke im Biergarten an. Seiner Meinung nach war der mittlerweile stark betrunkene Angeklagte diesmal von der Rückseite des Gebäudes über einen rund zwei Meter hohen Zaun geklettert und in den Biergarten eingedrungen. Daraufhin verständigte der Angestellte die Polizei. Der ebenfalls als Zeuge geladene Pächter der Gaststätte konnte vor Gericht keine näheren Angaben zu dem Vorfall machen, da er sich an diesem Abend nicht in der Gaststätte aufhielt. Erst am nächsten Morgen stellte er bei einer Besichtigung eine Schadensbilanz auf. Demnach fehlten aus einem Schnapsregal hinter der Theke eine Flasche Whisky, eine Flasche Wodka, eine Flasche Rum und fünf Flaschen Bier. Der Pächter bezifferte den entstandenen Schaden auf 150 Euro. Die leeren und teilweise beschädigten Flaschen fand er verstreut im Biergarten. Nach Abschluss der Beweisaufnahme stellten sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft fest, dass es sich hier wohl nur um einen versuchten Diebstahl handelt. Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich noch mehrere Gäste im Lokal, die ebenfalls Zutritt zum Biergarten hatten. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe Zweibrücken berichtete über den jungen Mann, der den Behörden nicht ungekannt ist. 2013 war er wegen zweier Körperverletzungsdelikte in Erscheinung getreten. Ende 2014 verbüßte er sogar eine Woche Jugendarrest. Seitdem hatte er offensichtlich keine Straftaten mehr begangen. Obwohl der Angeklagte zum Zeitpunkt des Diebstahls bereits volljährig war, empfahl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe die Anwendung des Jugendstrafrechts. Mit einer eindringlichen Mahnung an den Verurteilten folgte der Vorsitzende Richter, Christian Orth, in seinem Urteil dem Antrag des Jugendvertreters. Der junge Mann akzeptierte noch im Gerichtssaal die Entscheidung. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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