Zweibrücken Bierflasche gegen Schlagstock

Ein nächtlicher Einsatz von Polizeibeamten in einer Wohnung im Stadtteil Bubenhausen hatte am Mittwoch am Amtsgericht ein juristisches Nachspiel. Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und Körperverletzung wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro, insgesamt 1800 Euro, verurteilt. Auch muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Oberamtsanwalt Karl-Otto Benoit warf dem 38-jährigen Zweibrücker vor, in der Nacht zum 14. März in einem Mehrfamilienhaus in Bubenhausen Widerstand gegen einen Polizeibeamten geleistet zu haben. Der Angeklagte, der mit seinem Rechtsanwalt erschienen war, quittierte die Anklage mit einem Lächeln: „Ich sage nichts.“ Sei Rechtsbeistand hatte ihn hingegen ermuntert, eine Aussage zu machen. An diesem Abend im März hatten die Nachbarn des 38-Jährigen bei der Polizei eine Anklage wegen Ruhestörung gemacht. Die hinzugezogenen Beamten ermahnten die Teilnehmer einer Party im ersten Obergeschoss zur Ruhe. Kurze Zeit später ging jedoch erneut ein Anruf bei der Polizei ein: Dieses Mal teilten die Nachbarn mit, dass sie Hilfeschreie einer Frau aus derselben Wohnung gehört hätten. Auch die Polizeibeamten vernahmen bei ihrem Eintreffen die Schreie. Da die Wohnung nicht verschlossen war, betraten die Polizisten die Wohnung und trafen auf den Angeklagten, der ins Wohnzimmer flüchtete, als er die Polizeibeamten erkannte. Er versuchte, die Tür zum Wohnzimmer zu verschließen. Ein Beamter konnte jedoch seinen Fuß zwischen Tür und Rahmen bringen. Nach Aussage eines Polizeibeamten hatte der Angeklagte eine Nagelfeile in der Hand und bedrohte damit seine Lebensgefährtin, die sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt. Der Polizist versuchte, dem Angeklagten die Nagelfeile abzunehmen, es kam zum Handgemenge. Im Verlauf der Auseinandersetzung schlug der 38-Jährige dem Beamten mit der Faust an den Kopf. Der Polizist fiel nach hinten an einen Schrank und verletzte sich leicht. Die Auseinandersetzung verlagerte sich in die Küche, wo der Angeklagte nach Angaben der Polizeibeamten eine leere Bierflasche aus einem Kasten nahm und damit in Angriffsposition ging. Die Beamten setzten Schlagstock und Pfefferspray ein, der Angeklagte verlor dabei die Bierflasche. Zuvor drohte er den Polizisten laut deren Aussage: „Wenn ihr noch mal sprüht, bringe ich euch um.“ Schließlich überwältigten die Beamten den Mann und nahmen ihn fest. Mithilfe einer auf der Polizeiinspektion Zweibrücken entnommenen Blutprobe wurde beim Angeklagten ein Alkoholgehalt von 1,72 Promille festgestellt. In seiner Urteilsbegründung stellte Amtsrichter Stefan Pick fest, dass der Alkohol den Angeklagten an diesem Abend enthemmt habe. Ansonsten handele es sich bei ihm um einen Familienvater, der sich um seine Kinder kümmert.

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