Kreis Südwestpfalz Angst vor lauten Nachbarn

Gewerbe- und Wohngebiet liegen in Mimbach in direkter Nachbarschaft. Mögliche Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben wecken Ängste
Gewerbe- und Wohngebiet liegen in Mimbach in direkter Nachbarschaft. Mögliche Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben wecken Ängste.

Auf der einen Seite Fabriken und Händler, auf der anderen schmucke Wohnhäuser mit Garten. Für die Hausbewohner und den Mimbacher Ortsrat war die Welt in Ordnung, bis der Blieskasteler Stadtrat den Bebauungsplan des Wohngebietes aufhob. Das Gewerbegebiet „Auf Scharlen“ könnte nun heranrücken und mit Lärm und Verkehr die Wohnqualität und den Wert der Häuser mindern.

Mit diesem Beschluss im Mai dieses Jahres hat der Blieskasteler Stadtrat die Nachbarn des Gewerbegebietes und den Mimbacher Ortsrat aufgeschreckt. Viele Bürger in diesem Wohngebiet fürchten jetzt, dass nach der Aufhebung des Bebauungsplans das nahegelegene Gewerbegebiet „Auf Scharlen“ ihr Lebensumfeld verstärkt mit Lärm und Abgasen beeinträchtigen wird, schreibt der Mimbacher Ortsrat in einer bereits im März einstimmig Verabschiedteten Stellungnahme an die Stadtverwaltung. Neben einer möglichen Einschränkung der Wohnqualität fürchten die Nachbarn um ihr Vermögen. Wenn Industrie und Gewerbe zu weniger Abstand und Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft gezwungen werden, sei mit der Wertminderung ihrer Grundstücke zu rechnen. Für den Mimbacher Ortsvorsteher Gerd Weinland (SPD) sind die Ängste der Anwohner des Gewerbegebietes verständlich und berechtigt. „Wir werden nicht mehr darüber informiert, was gebaut wird“, sagt Weinland. Es könne jederzeit sein, dass Industrie- und Gewerbe näher an das östlich gelegene Mimbacher Wohngebiet heranrücken. Auch die Absicht der Stadt, den Bebauungsplans „Auf der Acht“ aufzuheben, sei dem Mimbacher Ortsrat nicht mitgeteilt worden. Die Entscheidung des Stadtrates war zunächst für März vorgesehen, wurde aber in den Mai verschoben. Weinland machte in der Sitzung des Stadtrats von seinem Rederecht gebrauch und appellierte, den Beschluss noch einmal zu prüfen – vergebens. Zwar erhalte er von der Verwaltung die Zusage, das städtische Bauamt werde darauf achten, dass sich nur verträgliche Betriebe in der Nähe des Wohngebietes ansiedeln. Allerdings schenkt der Ortsvorsteher diesem Versprechen keinen allzu großen Glauben. Denn die Stadt habe ein Interesse an Neuansiedlungen von Industrie- und Gewerbe. Es gehe um die Gewerbesteuer und um die Arbeitsplätze, „da kommen die Anwohner ganz unten“. Zwar gelten Lärmschutzverordnungen auch nach der Aufhebung des Bebauungsplans. Doch können die Gesetze nicht verhindern, dass beispielsweise Warenanlieferungen und das Be- und Entladen von Lastwagen Lärmspitzen entstehen, so die Befürchtung Weinlands. Ein weiteres nachbarschaftliches Problem erwachse den Mimbachern, weil Beschäftigte und Firmanfahrzeuge des Gewerbegebietes auf der Suche nach einer Abkürzung durch das Wohngebiet fahren statt über die Hauptstraße. Oft hielten sich die Fahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, so Weinlands Beobachtung.

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