Kreis Südwestpfalz 300 Gramm Cannabis

Weil er 300 Gramm Marihuana in seiner Wohnung gelagert hatte, musste sich ein 50-jähriger Mann aus Pirmasens am Freitag vor dem Landgericht in Zweibrücken verantworten. Der Vorwurf: Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln. Die Richterin sprach den Mann frei: Wegen einer seelischen Störung fehle ihm die Einsichtsfähigkeit.

Eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt oder einer psychiatrischen Klinik ordnete die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas nicht an. Dafür seien die Voraussetzungen nicht gegeben. Zum Prozessbeginn um 9 Uhr wurde er noch in Handschellen von vier Beamten in den Gerichtssaal geführt. Der Prozess sollte eigentlich zwei Tage zuvor beginnen, doch der 50-Jährige fehlte unentschuldigt. Die Richterin erließ daraufhin einen Haftbefehl. Der Mann legte nach seinem Erscheinen im Gerichtssaal gleich los. Er schrie den fünf Richtern zu, dass für dieses Gericht seit 1982 das Staatshaftungsrecht aufgehoben sei. „Das hier ist ein Nazi-Standgericht“, schimpfte er und weigerte sich, sich hinzusetzen. Er sei nicht der, den die Richterin nannte, sagte er und nannte einen anderen Namen. Den ersten Zeugen beschimpfte der Mann. Es war ein Richter, der sich in den vergangenen Jahren wegen der Betreuung des Mannes mit ihm befasst hat. Sie haben kein Recht, in meine Wohnung einzudringen. Sie haben einen Knall, Mensch.“ Als der Beisitzende Richter ein mehrseitiges Schriftstück des Angeklagten vorlas, in dem dieser eigene Ausführungen zur Evolutionstheorie machte, fühlte der Mann sich verstanden. Ein Ermittler aus Pirmasens schilderte, dass er und seine Kollegen den Mann im Januar 2015 überwältigen mussten, um in die Wohnung zu gelangen. Im drei Zimmern lagen Pakete, Glasgefäße und Tütchen, gefüllt mit Marihuana. Der Angeklagte gab zu, dass er Marihuana konsumiere. Er kaufe sich nur gute Ware – nicht das Pulver, das er in Pirmasens bekomme. Er kaufe das Marihuana für sich, nicht für „die Idioten da draußen“. Im Prozess habe der Angeklagte gezeigt, dass er aufbrausend werde und sich dann wieder friedlich verhalte. Das sei typisch für seine psychische Erkrankung. Er sei aber keine Gefahr für die Allgemeinheit, hieß es in der Urteilsbegründung.

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