Speyer Stadt plant neue Auflagen bei Straßenmusik

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Länger als zunächst angekündigt dauert die Überarbeitung der städtischen Sondernutzungsatzung. In dieser sind Nutzungen von Verkehrswegen „über den Gemeingebrauch hinaus“ geregelt. Im März 2016 war der CDU/SPD-Antrag mit dem Ziel einer teilweisen Deregulierung beschlossen worden. Diese kann Beigeordnete Stefanie Seiler (SPD) noch nicht zusagen. Absehbar sei, dass es in zwei Bereichen strengere Regeln geben werde.

Ein Vorschlag für den Stadtrat, der zunächst noch für 2016 in Aussicht gestellt worden war, solle jetzt vor der politischen Sommerpause vorliegen, kündigt Ordnungsdezernentin Seiler auf Anfrage an. Es seien aufwändige Abstimmungen nötig. Man sei noch „auf der Arbeitsebene“ und habe viel verwaltungsintern vorbereitet, so Seiler, zuletzt habe es zudem Runden mit Vertretern von Gastronomie und Einzelhandel gegeben. „Zu deren Positionen werden nun Stellungnahmen ausgearbeitet, dann ist im Frühjahr nochmals eine große Runde mit allen Beteiligten geplant.“ Zu Punkten wie der früheren Andeutung von Oberbürgermeister Hansjörg Eger (CDU), die Verwaltung könne etwa bei der Gestaltung der Freisitz-Möbel großzügiger werden, sagt sie noch nichts. Zu erwarten sei, dass man in zwei Bereichen eher strenger werde, sagt Seiler: bei der Straßenmusik und bei der Wahlwerbung. Bei der Musik dürfen die Akteure nach der jetzigen Satzung von 2012 ihren Standort zwischen Gilgenstraße und Stadthaus relativ frei wählen, müssen jedoch nach spätestens 30 Minuten 150 Meter weiter ziehen. Zahlreiche Beschwerden über Lärmbelästigungen hätten dazu geführt, dass die Stadt dazu tendiere, die Musiker nur noch an festgelegten Plätzen aufspielen zu lassen. Es gebe dafür auch schon Vorschläge, die sie jedoch öffentlich noch nicht nennen wolle. Das Rathaus sehe auch Änderungsbedarf, weil es die bisherige Regelung kaum kontrollieren könne. Diskutiert, aber verworfen worden sei die Praxis aus anderen Städten, dass Straßenmusiker bei einem Vorspiel von der Qualität ihrer Darbietungen überzeugen müssen, um von der Verwaltung zugelassen zu werden. Bei den Wahlplakaten gibt es laut Seiler gerade bei den großen Parteien, von denen der Antrag kommt, Unzufriedenheit mit der Regel, dass jedes von zehn zulässigen Großflächen-Plakaten im Fall des Verzichts durch fünf Stell- oder Hängeplakate ersetzt werden darf. „Die Verwaltung hat hier keinen Änderungsbedarf gesehen.“ Hier müsse der Stadtrat entscheiden. Weil auch die städtische Grünflächensatzung überarbeitet werde, sei absehbar, dass es künftig weniger Flächen in Speyer geben werde, auf denen Großflächenplakate möglich sind.|pse

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