Pfalz Otterstadt: Erdöl-Gegner ziehen nicht vor Bundesverwaltungsgericht

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Die sechs Bürger aus Otterstadt (Rhein-Pfalz-Kreis), die mit ihrer Klage gegen einen Zielabweichungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd im Zusammenhang mit geplanten Erdöl-Erkundungsbohrungen zwischen Otterstadt und Waldsee vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz gescheitert sind, wollen nicht in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen. Das teilte Anwalt Werner Finger auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Der Widerstand gegen den geplanten Bohrplatz werde aber nicht aufhören, sagte Finger. Seine Mandanten befürchten durch die Erdöl-Bohrungen negative Auswirkungen wie Lärm, Umweltverschmutzungen und Erdbeben. Mit dem Zielabweichungsbescheid hat die SGD Süd erlaubt, dass auf der vorgesehenen Fläche für Erdöl-Erkundungsbohrungen von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden darf. Die Fläche, auf der ein Konsortium aus Engie E&P und Palatina Geocon nach Erdöl suchen möchte, ist laut des einheitlichen Regionalplans für den Rhein-Neckar-Raum eigentlich für Landwirtschaft und "Grünzäsur" vorgesehen. Ob nach Erdöl gesucht werden darf, entscheidet das Landesamt für Geologie und Bergbau.

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