Speyer Ermittlungen fast fertig

Lebenshilfe: Gegen einen Ex-Betreuer wird noch wegen Misshandlung ermittelt.
Lebenshilfe: Gegen einen Ex-Betreuer wird noch wegen Misshandlung ermittelt.

Seit der Ausstrahlung des ersten RTL-Beitrags von „Team Wallraff“ im Februar hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt. Wie berichtet, hatte die Journalistin Caro Lobig mit versteckter Kamera 2016 Aufnahmen in einer Wohngruppe von Senioren mit Handicap in Speyer gemacht und anschließend einigen – mittlerweile ehemaligen – Betreuern vorgeworfen, Bewohner zu schikanieren. Es wurde gegen einen 25-jährigen Pfleger und eine 24-jährige Pflegerin wegen Beleidigung ermittelt, wie der Leitende Oberstaatsanwalt aus Frankenthal, Hubert Ströber, gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilte. Beide seien nicht vorbestraft. „Es fielen in den Filmbeiträgen die Worte ,Arschloch’ und ,Idiot’“, sagte Ströber im Hinblick auf den Umgang der Betreuer mit den Bewohnern. Das Verfahren sei vorläufig gegen eine Geldauflage von unter 1000 Euro eingestellt worden. Die Raten müssten bis Anfang November gezahlt werden. „Wenn die Auflagen erfüllt werden, wird das Verfahren endgültig eingestellt“, erläuterte Ströber. Ein Verfahren gegen einen 54-jährigen Pfleger laufe noch. Der Vorwurf unter anderen: Misshandlung von Schutzbefohlenen. „Ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis kommen“, sagte Ströber. „Die ehemalige Heimleiterin der Lebenshilfe hatte Anzeige gegen Frau Lobig erstattet“, teilte Ströber mit. Zudem sei Anzeige gegen eine Mitarbeiterin der Produktionsfirma Infonetwork erstattet. Die RTL-Tochterfirma hatte die Lebenshilfe kurz vor der Ausstrahlung des Beitrags über den versteckten Dreh informiert. Ihnen wurde üble Nachrede, Verleumdung und Verletzung des vertraulichen Wortes vorgeworfen, wie der Leitende Oberstaatsanwalt mitteilte. „Es gibt aus unserer Sicht keinen genügenden Anlass zur Erhebung der Klage“, so Ströber. Auch werden die beiden Frauen nicht wegen Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes belangt, wie er weiter berichtete. Dieses Gesetz sieht vor, dass Bilder nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder zur Schau gestellt werden. „Hier fehlte ein formell wirksamer Strafantrag“, sagt Ströber. Bedeutet: Nur diejenigen, von denen die Aufnahmen gemacht wurden, hätten Strafantrag stellen können. Die Staatsanwaltschaft kann selbst aktiv werden nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs – der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Diesbezüglich entschied die Staatsanwaltschaft für die Journalisten, weil sie Missstände aufgedeckt hätten im Rahmen des investigativen Journalismus, wie Ströber erläutert. Anne Kurz und Tobias Niedermeier leiten nun den Speyerer Lebenshilfe-Standort. Zwei neue Geschäftsführer der gGmbH werden Dienstag vorgestellt.

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