Speyer Die falsche Durchfahrt verboten

Eine dreifache Feldweg-Gabelung zwischen Speyer und Otterstadt, südlich der A 61: Hier steht – „schon ewig“ – ein Durchfahrt-Verboten-Schild zwischen der linken und mittleren Gabelung. Genauer: Es steht dort „schon ewig falsch“. Das hat Arno Kornmann, Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Rheinauen, festgestellt, nachdem die RHEINPFALZ dieses Leserfoto von Karl-Heinz Prell an die VG geschickt hatte. Der Leser wunderte sich, wo er denn überhaupt noch mit seinem Roller fahren darf, ohne gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verstoßen. Die Antwort: Nach aktueller Beschilderung darf er die Unterführung in der Mitte oder die rechte Gabelung nutzen. Nicht aber die linke Gabelung, die Richtung Waldseer Straße führt. Weil Straßenschilder laut StVO immer wenn möglich auf der rechten Seite der Straße aufzustellen sind, für die sie gelten. Das Problem: Eigentlich sollen keine Fahrzeuge durch die Unterführung fahren, so Kornmann. Weil dahinter nur unbefestigte Wege folgen. Das Schild soll nun auf den benachbarten Grünstreifen wandern – vorschriftsgemäß rechts des betroffenen Wegs.

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