Speyer Dem Interessenten fast dessen eigenes Boot verkauft

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer war gestern ein 30-Jähriger angeklagt: Er hatte von April bis Juni 2016 in vier Fällen Angelkähne, die am Otterstadter oder Angelhofer Altrhein lagen, gestohlen, um sie zu verkaufen. In sechs weiteren Fällen hatte er Kähne auf einer Internetplattform zum Verkauf eingestellt, wobei es aber dreimal beim Versuch blieb.

Als besonders schwer gelten die Diebstähle, weil der Mann die Ketten, mit denen die Kähne am Ufer gesichert waren, mit einem Werkzeug durchtrennt hat. Damit hat er aus juristischer Sicht jeweils einen Einbruch begangen. Außerdem hat er gewerbsmäßig gehandelt, weil er damit seinen Lebensunterhalt finanzieren wollte, sowohl beim Diebstahl wie bei den Betrugshandlungen. Auch das macht die Taten zu „schweren“, womit jeweils die Mindeststrafe steigt. Bereits im Frühjahr war der Angeklagte vom Amtsgericht Ludwigshafen ebenfalls wegen Diebstahls von Angelkähnen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte damals keinen Anwalt. Bei den neuerlich festgestellten Taten wurde er in Untersuchungshaft genommen, in der er nun seit vier Monaten sitzt. Dort legte er ein Geständnis ab. Sein Leben war bisher nicht gut verlaufen. Gearbeitet hat er laut Aussage als Müllmann mit Zeitverträgen, die nicht zu Festanstellungen führten. Dann wurde er arbeitslos. Drei Kindern ist er unterhaltspflichtig, oft konnte er nicht zahlen. Eine seiner Vorstrafen bezieht sich darauf. Weitere Vorstrafen beziehen sich auf Drogenkonsum. Schulden hat er zwischen 8000 und 20.000 Euro, genauer konnte er es nicht sagen. Am Ende bezog er Hartz IV. Das habe ihm nicht gereicht, und dass man etwa beim Jugendamt Hilfe bei den Unterhaltsleistungen bekommen kann, habe er nicht gewusst. Stattdessen kam er auf die Idee mit den Angelkähnen. Trotz der zehn Fälle ging es nur um fünf Boote, denn er bot die gestohlenen mehrfach an und ließ sich mehrfach bezahlen. Er erzielte 560 Euro Gewinn durch die Taten. Das Ganze flog auf, weil er einem Interessenten das eigene Boot verkaufen wollte. Der 30-Jährige sagte der Richterin, er habe das Geld für Essen gebraucht. Seit einigen Monaten hat er eine Freundin, mit der er zusammen wohnte, ehe er in Haft musste. Sie sagte als Zeugin aus, dass sie ihn wieder aufnehmen würde. Angesichts der vielen Fälle – auch die vergangene Verurteilung kommt hinzu – gestaltete sich die Berechnung der Gesamtstrafe schwierig. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate ohne Bewährung gefordert. Auf zwei Jahre mit Bewährung lautete am Ende das Urteil.

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