Rheinpfalz Opfer unter Schlägen „befragt“

Das Schöffengericht Pirmasens hat am Donnerstag einen 37-jährigen Mann wegen vierfacher gefährlicher Körperverletzung sowie Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sein 38-jähriger Mitangeklagter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Laut Anklage hatten die beiden Männer am 2. Februar in Hauenstein einem Mann in dessen Wohnung unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und wollten den Aufenthaltsort einer bestimmten Frau wissen. Als dieser schwieg, erhielt er noch einen Faustschlag ins Gesicht und sie durchsuchten die Wohnung nach der Frau. Als sie diese nicht fanden, setzten sie die „Befragung“ des Mannes fort. Der 37-Jährige schlug mit einer Metallstange gegen die Stirn des Mannes. Während der 38-Jährige den Mann beaufsichtigte, suchte der Jüngere die Frau in der Wohnung darüber. Da er sie aber nicht fand, schlug er dem Mann mit der Metallstange auf den Kopf und mehrfach in die Rippen. Der 37-Jährige war weiter angeklagt, am 28. Juli 2016 in Thaleischweiler in einem Unternehmen einer Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr mit einem Messer Schnittverletzungen im Gesicht beigebracht zu haben. Außerdem wurde er am 2. Februar 2017 mit 19 Gramm Haschisch am Hauensteiner Bahnhof erwischt. Erst nach einem Gespräch zwischen Gericht, Verteidigern und Staatsanwalt räumten die beiden Verteidiger die Vorwürfe für ihre Mandanten pauschal ein. Zu den Hintergründen der Taten machten sie keine Angaben. Verteidiger Rainer Fuchs führte für den 37-Jährigen eine „Suchtproblematik“ als Hintergrund an. Sein Mandant gab an, er sei mit elf Jahren ins Heim gekommen und habe dort angefangen, Alkohol und Haschisch zu konsumieren, mit etwa 15 Jahren auch Amphetamine. Nach einer Therapie sei er nur etwa ein Jahr clean geblieben. Trotz seiner Sucht habe er aber über Jahre ein geordnetes Arbeitsleben geführt. Ein Gutachter der Universität Mainz hielt ihn für voll schuldfähig. Es gebe „keinen symptomatischen Zusammenhang“ zwischen den Drogen und den Taten. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Schmitt hielt den Angeklagten zu Gute, dass sie dem Gericht durch ihr Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hatten. Negativ zu Buche schlug jedoch, dass beide Angeklagten die Taten unter laufender Bewährung begangen hatten. Der 37-Jährige war bereits drei Tage nach Haftentlassung rückfällig geworden. Die Hafterfahrung habe „keinen dauerhaften Eindruck“ auf ihn gemacht, folgerte die Vorsitzende. Dem 38-Jährigen hielt das Gericht seine geringere Tatbeteiligung zu Gute und dass er als alleinerziehender Vater einer sechsjährigen Tochter familiäre Verantwortung trage. Aber die Vorsitzende warnte ihn, denn die Strafe sei „letztmals zur Bewährung ausgesetzt“ worden. „Ich hoffe, dass die Alarmglocken jetzt angehen“ fügte sie hinzu. Der Staatsanwalt hatte für den 37-Jährigen drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert und für den 38-Jährigen eine Bewährungsstrafe von neun Monaten sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Verteidiger hatten auf zwei Jahre und drei Monate beziehungsweise auf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten plädiert. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.

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