Rheinpfalz Mit Drogen und Handy in die JVA

Zwar hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, doch aus ist die Sache noch lange nicht: Ein Beamter, der Häftlingen Drogen ins Gefängnis brachte, muss sich voraussichtlich im Herbst in einem Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier verantworten. Das Justizministerium will erreichen, dass er seinen Job verliert.

Im Juli 2015 wurde öffentlich, dass die Zweibrücker Staatsanwaltschaft gegen zwei Beschäftigte des Zweibrücker Gefängnisses ermittelte, die geringe Mengen an Kräutermischungen ins Gefängnis gebracht hatten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. Nicht, weil sie den Männern die Taten nicht nachweisen konnte − im Gegenteil, die beiden räumten die Vorwürfe ein. Vielmehr handelte es sich bei den Kräutermischungen nicht um illegale Drogen. Die so genannten Legal Highs enthielten keine Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen, auch wenn sie berauschend wirkten. Soweit die strafrechtliche Seite, doch es gibt auch eine disziplinarrechtliche: Gefängnismitarbeiter dürfen keine Gegenstände für Gefangene in die Anstalt schleusen. Das rheinland-pfälzische Justizministerium bestätigt RHEINPFALZ-Informationen, wonach einer der Mitarbeiter Beamter war, der andere Tarifbeschäftigter. Letzterer wurde laut Ministerium im Februar 2015 vom Dienst suspendiert; das Arbeitsverhältnis ist inzwischen aufgelöst. Gegen den Beamten, der ebenfalls suspendiert wurde, läuft seit Februar 2015 ein Disziplinarverfahren. Laut Ministerium arbeitet er nach wie vor nicht, und sein Gehalt wurde um 20 Prozent gekürzt. Das Ministerium strebt nun offenbar an, dass auch der Beamte seinen Job verliert − was nur durch ein Urteil eines Verwaltungsgerichts möglich ist. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigt auf Nachfrage, dass es mit dem Verfahren befasst ist. Der Mann habe derzeit noch die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Es sei daher unwahrscheinlich, dass die Verhandlung noch im Sommer beginnt, eher im Herbst. Trier ist deshalb zuständig, weil dort die Disziplinarverfahren in Rheinland-Pfalz verhandelt werden. Jürgen Buchholz, Leiter der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt (JVA), äußert sich nicht zu dem Fall und verweist darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft hatten die Beschäftigten erklärt, sie hätten Gefangenen „gelegentlich“ Kräutermischungen mitgebracht, ohne Gegenleistung. Die Staatsanwaltschaft konnte offenbar nicht feststellen, dass Geld geflossen ist, entsprechend ermittelte sie auch nicht wegen Bestechung. Bleibt die Frage, weshalb die Männer taten, was sie taten. Zumal der Beamte nach RHEINPFALZ-Informationen wenige Jahre vor der Pensionierung stand und seine Pensionsansprüche riskiert. Der Tarifbeschäftigte soll deutlich jünger sein. Beide sollen in einem der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt tätig gewesen sein. Wie mehrfach berichtet, können Häftlinge im Zweibrücker Gefängnis in verschiedenen Betrieben arbeiten beziehungsweise Berufe lernen. Unter anderem werden hinter Gittern Maurer und Kfz-Mechaniker ausgebildet, es werden dort aber auch Schuhe und Kleider gefertigt. Wie die Mitarbeiter, die im Gefängnis auf den Stationen arbeiten, verbringen auch die Beschäftigten in den Arbeitsbetrieben täglich mehrere Stunden mit Häftlingen. Aus dem Umfeld des Gefängnisses ist zu hören, dass daraus über Monate und Jahre Verbindungen entstehen: Man sieht sich, man spricht miteinander und übereinander, erfährt einiges über das Gegenüber. Es sind Fälle bekannt, in denen Häftlinge dieses Vertrauensverhältnis ausnutzen und die Beschäftigten irgendwann um kleine Gefallen bitten: irgendwo anrufen zu dürfen, beispielsweise. Lassen sich Mitarbeiter darauf ein, wächst aus anfänglich kleinen Gefallen häufig ein Geflecht aus Abhängigkeiten. Nach RHEINPFALZ-Informationen tauchten im Disziplinarverfahren gegen den Beamten immer weitere Vorwürfe auf, wodurch sich das Verfahren in die Länge zog. Der Mann soll für Häftlinge nicht nur Drogen, sondern auch mindestens ein Handy und Zubehör ins Zweibrücker Gefängnis geschleust haben. Dieser Fall habe ein ungekanntes Ausmaß, heißt es. Drogen sind in Gefängnissen indes keine Seltenheit. Man darf sich eine JVA nicht als geschlossenes System vorstellen. An der Pforte herrscht auch in Zweibrücken reger Durchgangsverkehr: Beschäftigte, Anwälte, Besucher, Gutachter, Firmen und auch Häftlinge − wenn sie Haftlockerungen genießen − gehen ein und aus. Zwar gibt es Kontrollen, doch sind kleine Mengen an Drogen im Zweifel schwer zu finden. Zudem, so ist zu hören, würden Beschäftigte nicht regelmäßig kontrolliert. Das Gefängnis zählt rund 300 Mitarbeiter und rund 370 Inhaftierte.

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