Rheinpfalz 2705 Unterschriften für einen Supermarkt

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Ursula Metzger, die im Industriegebiet Münchweiler eine Autowaschanlage betreibt, kämpft dafür, dass sich in Münchweiler ein Supermarkt ansiedeln darf. Deshalb hatte sie auf ihrem Tresen eine Unterschriftenliste ausgelegt. 2075 Unterschriften sind zusammengekommen, jetzt überreichte Metzger die Listen an den FDP-Landtagsabgeordneten Steven Wink.

Für Metzger ist es schon lange eine Herzensangelegenheit, in der Gemeinde für eine bessere Einkaufsqualität zu sorgen. Als im Gemeinderat darüber informiert wurde, dass die Ansiedlung eines Discounters nur bedingt möglich sei, griff Metzger zu Kugelschreiber und Block und legte auf ihrem Tresen eine Unterschriftenliste auf. Die Sammlung der Unterschriften für die Ansiedlung eines Supermarktes sollte „den Druck auf die Gemeinde erhöhen“, wie sie bei der Übergabe der Unterschriftenlisten betonte. Eigentlich hatte sich Ursula Metzger vorgenommen, 4000 Unterschriften zu sammeln. So viele sind es nun nicht geworden, aber stattliche 2705 kamen doch zusammen. Schon mehrmals hatte sich die Unternehmerin gegenüber der RHEINPFALZ beklagt, dass „keiner von der Gemeindeführung bereit war, die Unterschriftenliste entgegenzunehmen. Wen ich angesprochen habe, sagte zu, sie abzuholen, keiner kam“. Nun habe sie „Nägel mit Köpfen“ machen wollen und den FDP-Landtagsabgeordneten Steven Wink für die Übergabe gewinnen können. Wink soll die Unterschriftensammlung an Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) weiterreichen. „Von dort oben erhoffe ich mir Unterstützung“, meinte Metzger. Der Platz, der sich für die Ansiedlung eines Discounters eignen würde, liegt auf dem Gelände der sogenannten „Sandgrube“, genau gegenüber der Wawi. Die Fläche ist rund 10.000 Quadratmeter groß und gehört Christine Metz aus Bruchweiler. Sie hat dem interessierten Pirmasenser Investor Manfred Schenk ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Aber soweit ist es (noch) nicht, denn der Knackpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben, weiß Marcus Kunz, Projektentwickler bei Schenk. Raumordnungsplan und Landesentwicklungsprogramm lassen so ein Projekt nicht zu. Bereits vor zwei Jahren gab die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd vor, dass Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 2000 Quadratmetern Verkaufsfläche in Orten unter 3000 Einwohnern unzulässig sind. Auch könne Münchweiler keine „zentralörtliche Funktion“ wie etwa Rodalben vorweisen. Bei Verkaufsflächen unter 2000 Quadratmetern winken die Interessenten gleich welcher Ketten in der Regel ab. Ebenfalls dagegen spreche der Standort im Industriegebiet, der nicht konform mit dem Entwicklungsplan, dem städtebaulichen Integrationsgebot stehe, solche Einzelhandelsbetriebe sollten nämlich in den „zentralen Versorgungsbereichen“ angesiedelt werden. Dafür hätte Münchweiler im Neubaugebiet „Gräfensteiner Park“ bereits eine Lösung, weil hier eine Fläche von rund 2000 Quadratmetern für eine derartige Ansiedlung aufgenommen wurde. Aber diese Fläche stoße „auf keine positive Resonanz“ hatte schon Ortsbürgermeister Georg Denz gegenüber der RHEINPFALZ mehrfach geäußert.

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