Neustadt Zur Sache: Hortgebühren sollen nach Einkommen gestaffelt werden

Ab 1. August sollen die Hortbeiträge für Schüler unter 14 Jahren nach dem jeweiligen Einkommen der Erziehungsberechtigten gestaffelt werden. Der Jugendhilfeausschuss hat sich mehrheitlich für eine dementsprechende Änderung der Kindertagesstättensatzung vom 28. November 2014 ausgesprochen. Der Stadtrat muss diese bei seiner Sitzung am 23. Mai aber noch beschließen. Orientiert wird sich an den insgesamt sechs Einkommensstufen bei den Krippenbeiträgen, die bei einem Kind monatlich zwischen mindestens 55 und maximal 130 Euro liegen. Mit jedem weiteren Kind (bis zum dritten) reduziert sich der Beitrag anteilig: Bei zwei Kindern werden zwischen jeweils 41,25 Euro und 97,50 Euro, bei drei Kindern zwischen jeweils 27,50 Euro und 65 Euro fällig. Das vierte Kind ist – wie schon jetzt – beitragsfrei. Aktuell zahlen Eltern mit geringerem Einkommen noch genauso viel wie Besserverdiener. Die neue Regelung soll sozial gerechter werden. Zudem erwartet die Verwaltung weniger Aufwand, da für einen Erlass oder eine Ermäßigung künftig kein Antrag mehr gestellt werden müsse. Dafür müssten Erziehungsberechtigte allerdings ihr Einkommen offen legen. Als Berechnungsbasis der jeweiligen Stufe gilt das sogenannte bereinigte Einkommen. Stufe eins sieht ein Nettoeinkommen bis 2.050 Euro monatlich vor, bei der höchsten Stufe, Stufe sechs, sind es ab 4.010 Euro. Aktuell gibt es hundert Hortplätze in Neustadt, sechzig davon in städtischer Trägerschaft. Ihre Einrichtungen befinden sich mit dem Kinderhort „Wallgasse“ in der Kernstadt sowie dem Kinderhort „Kastanienstrolche“ in Mußbach. Der Stadtrat hatte im vergangenen Jahr schon einmal über eine Änderung der Gebührensätze beraten, allerdings ging die Beschlussvorlage auf Druck der SPD-Fraktion zunächst zurück in eine überparteiliche Arbeitsgruppe. Ergebnis ist nun die neuerliche Vorlage. |suki

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