Neustadt „Pflicht auf Kosten anderer entledigt“

„ Ein schwarzer Tag für Haßloch“: So reagiert die FWG auf den Bescheid des Landes, 80 Prozent der Kosten der Rehbachverlegung zu bezahlen: „Wir hatten gehofft, dass der Förderbetrag viel geringer ausfällt und sich der Kreis diese unnötige Maßnahme nicht leisten kann.“

Es bleibe festzuhalten, dass diese Maßnahme kein Hochwasserschutz für Haßloch sei, sondern lediglich eine Renaturierung, da unter anderem der Förderantrag nur hierfür gestellt worden sei, so die FWG. Im Gutachten zur Abwägung der Einwände der Projektgegner sei genannt, dass der Rehbach zum Gewässer 3. Grades herabgestuft werde. Somit falle der alte Rehbach zwischen Hubertushof und Rennbahn in die Zuständigkeit der Gemeinde, die folglich für die Unterhaltung des Baches und des Bachbettes zuständig sei. Die mit Pappeln bewachsenen Ufer seien teils sanierungsbedürftig bis marode und die letzten 20 Jahre nicht gepflegt und maximal provisorisch instand gesetzt worden. Die Sanierung des alten Bachbetts für 1,5 bis 2 Millionen Euro falle dann auf Haßloch zurück. „Folglich bezahlt die eigentliche Rehbachsanierung jeder Haßocher mit etwa 100 Euro, nur weil der Kreis seine Aufgaben nicht angeht, sondern verlegt. Man hat sich somit seiner Pflicht auf Kosten anderer entledigt“, kritisiert die FWG. Auch die Verlegung sei für die Bürger nicht kostenneutral. Da es sich bei den 3,2 Millionen Euro um einen Landeszuschuss handle, hätten alle Rheinland-Pfälzer mit ihren Steuern und Abgaben diesen Zuschuss bereits bezahlt – auch die Haßlocher Bürger. Die Projektgegner hätten viele gute Vorschläge gemacht, „für welche die Grokos in Haßloch und im Kreis blind waren“. Bedauerlich sei, dass aus dem Gemeinderat nur eine Hand voll Personen den Sachverhalt wirklich kenne. Hier gelte der BI Dank für ihren Einsatz. Das Vertrauen in die Fachleute, das sich Landrat Ihlenfeld gewünscht hätte, sei zu Recht verloren gegangen – sei doch bereits beim Start mit einer falschen Studie (Timis) begonnen worden.

x