Neustadt Land übernimmt 80 statt 90 Prozent

Der Rehbach, hier beim „Hubertushof“, bekommt auf 3,6 Kilometern Länge ein neues Bachbett .
Der Rehbach, hier beim »Hubertushof«, bekommt auf 3,6 Kilometern Länge ein neues Bachbett .

Im November 2015 hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt den Planfeststellungsbeschluss „für die Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in der Gemeinde Haßloch“ erlassen. Der für die Unterhaltung des Gewässers zuständige Landkreis Bad Dürkheim will ein neues Bachbett schaffen, das auf einer Länge von 3,6 Kilometern etwa 600 bis 800 Meter südlich vom bisherigen Rehbach durch den Haßlocher Gemeindewald geführt werden soll. Die Maßnahme soll neben dem ökologischen Zustand und der Durchlässigkeit auch den Hochwasserschutz verbessern. Seit November 2016 ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig, nachdem Klagen von Bürgern vor dem Verwaltungsgericht nicht aufrechterhalten worden waren. Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hatte im Sommer 2016 veranlasst, die Förderfähigkeit des Projekts durch das Landesamt für Umwelt (oberste wasserwirtschaftliche Landesbehörde) zu überprüfen. Im Januar 2017 bestätigte die Behörde die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens sowohl aus gewässerökologischer Sicht als auch aus Sicht des Hochwasserschutzes. Beide Bereiche, hieß es in dem Prüfbericht, würden sich „in idealer Weise ergänzen“. Deshalb habe das Projekt im Rahmen der Aktion Blau Plus – ein Aktionsprogramm, mit dem das Umweltministerium die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerzuständen fördert – „einen besonderen Status“. Das Landesamt für Umwelt kommt zum Ergebnis, dass die angestrebte Verbesserung des ökologischen Zustands durch eine Verlegung des Rehbaches „effizient“ sei. Die Projektgegner hatten vorgeschlagen, unter Nutzung des Ur-Erbsengrabens einen Hochwasserschutz durch mehrfaches Ableiten des Wassers in den Wald des Schwemmfächers zu erreichen. Betrachte man die Vorschläge der Projektgegner, urteilte das Landesamt für Umwelt, so bewirkten diese keine ökologische Verbesserung. Wie berichtet, sind für die Verlegung des Rehbachs bei Haßloch rund vier Millionen Euro veranschlagt. Vom Land zugesagt sind für den Doppelhaushalt 2017/18 zunächst 1,479 Millionen Euro. Die restliche Summe ist in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes eingestellt, kann nach Mitteilung aus Mainz aber erst im nächsten Doppelhaushalt des Landes bewilligt werden. Der Landkreis Bad Dürkheim hatte nach der Bestätigung der Förderfähigkeit einen erneuten Zuschussantrag gestellt und darauf gehofft, dass über die Aktion Blau Plus 90 Prozent der Kosten vom Land übernommen werden. Es sei zwar „bedauerlich“, dass beim Kreis statt wie erwartet 10 nun 20 Prozent der Kosten, das sind rund 800.000 Euro, hängen bleiben, so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU). Eine Rücksprache mit den Kreisgremien stehe daher noch aus. „Doch die positiven Wirkungen des Projekts für Natur- und Hochwasserschutz rechtfertigen ohne Einschränkung das finanzielle Engagement des Kreises“, so Ihlenfeld. Durch die Verlegung des Rehbachs werde in Verbindung mit weiteren Maßnahmen die in der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderte Durchgängigkeit des Gewässers für Fische und Kleinlebewesen und der Hochwasserschutz der Haßlocher Ortslage gewährleistet, betont der Landrat, der den Kreistag bei der gestrigen Sitzung über den in dieser Woche eingetroffenen Bewilligungsbescheid informierte. „Auf diesen Bescheid haben wir lange gewartet“, so Ihlenfeld. Jetzt könne dieses wichtige Projekt endlich umgesetzt werden. Der zuständige Staatssekretär habe bestätigt, dass das Land die Maßnahme uneingeschränkt begrüße. Nach fachlicher Prüfung vieler Varianten habe sich die Rehbachverlegung als wirksamste und wirtschaftlichste Lösung erwiesen, um Renaturierung und Hochwasserschutz zu verbinden. Ihlenfeld bedauert, dass es bis zur Umsetzung „aufgrund mehrerer Einwände aus Haßloch leider mehrere Jahre gedauert“ habe. Er hätte sich „mehr Vertrauen in die Fachleute“ gewünscht, freue sich aber, dass die Planungen endgültig bestätigt seien „und wir loslegen können“. Im nächsten Schritt will der Kreis die planenden und ausführenden Ingenieurbüros auswählen. Die Vergabe dieser Leistungen soll so schnell wie möglich erfolgen, damit die Büros den Sommer über planen und im Herbst die Arbeiten beginnen können.

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