Neustadt Gutachten: Baumarkt „raumverträglich“

Im Gewerbegebiet Nord will die Bauhaus AG im Frühjahr 2018 einen Baumarkt mit einer Verkaufsfläche von 13.000 Quadratmetern eröffnen, Baubeginn soll im Herbst sein (wir berichteten mehrfach). Die Mitglieder des Gemeinderats hatten im Juni 2016 über die Einleitung des entsprechenden Verfahrens entschieden. Im März 2017 wurden der Kaufvertrag für das 30.000 Quadratmeter große Grundstück nahe der A 65 und der Holiday-Park-Straße (Ostumgehung) unterzeichnet. Zuvor hatte der Gemeinderat dem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH (Mannheim) zugestimmt. Um die Ansiedlung zu ermöglichen, muss die Gemeinde die bauplanungsrechtlichen Vorgaben anpassen. Im April kündigte die Gemeinde an, Flächennutzungs- und Bebauungsplan zügig zu ändern. Morgen, Donnerstag, 18.30 Uhr, steht das Thema Baumarkt im Sitzungssaal des Rathauses auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschusses. Vorentwürfe des Bebauungsplans sowie des geänderten Flächennutzungsplans sind zwischenzeitlich den Nachbarkommunen und Behörden als sogenannte Träger öffentlicher Belange zugegangen. Damit wird konkret über das Vorhaben informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Diese fiel im Mai im Neustadter Bauausschuss ablehnend aus. Wie berichtet, sieht der dortige Bauausschuss zum einen keinen Bedarf für einen Baumarkt in Haßloch, zum anderen erhebt er planungsrechtliche Bedenken. Neustadt bemängelt, 2015 bei der Fortschreibung des Haßlocher Einzelhandelskonzepts nicht informiert worden zu sein. Das sei umso bedauerlicher, als Haßloch und Neustadt gemäß Landesplanung kooperierende Mittelzentren seien, Haßloch aber bis zu dieser Fortschreibung kein Ergänzungsstandort zugedacht gewesen sei – im Gegensatz zu Neustadt. Kritisiert wird zudem, dass die vorgesehene Verkaufsfläche für Bau, Heimwerken und Garten nicht raumverträglich sei. Ein Markt dieser Größenordnung überschreite wahrscheinlich auch jenen Einzugsbereich, den die Regionalplanung erlaube. Schließlich bemängelt Neustadt, dass noch eine Analyse über die Auswirkungen der in Haßloch geplanten Ansiedlung fehle. Somit seien also auch die Folgen des Bauhaus-Vorhabens für den Neustadter Globus-Baumarkt und den Hela-Baupark im „Weinstraßenzentrum“ noch nicht betrachtet. Haßlochs Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) hatte sich im Mai verwundert über Neustadts ablehnende Haltung gezeigt: Als er im Februar mit seinem Neustadter Amtskollegen und Parteifreund Hans Georg Löffler über die Pläne gesprochen habe, sagte er damals der RHEINPFALZ, habe dieser keine Bedenken geäußert. Der Wunsch nach einem Baumarkt in Haßloch ist groß – das zumindest sei der Grundtenor, der sich bei vielen Gesprächen rund ums Thema Einzelhandel in den vergangenen Jahren immer wieder herauskristallisiert habe, erklärte Lorch gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. In einer Kommune mit inzwischen mehr als 21.000 Einwohnern sieht Lorch für einen Baumarkt auch „einen gewissen Bedarf“. Beim öffentlichen Beteiligungsverfahren, bei dem zum einen Bürger, zum anderen Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zur für die Ansiedlung des Baumarktes notwendigen Änderung des Bebauungsplans „Nördlich des Bahndamms“ Stellung beziehen konnten, sei von Bürgerseite keine Stellungnahme eingegangen, berichtet Lorch. Sehr wohl aber hätten sich unter anderem die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, die IHK Pfalz, der Verband der Region Rhein-Neckar sowie die Städte Speyer und Neustadt geäußert. Sämtliche Stellungnahmen seien berücksichtigt, geprüft und bewertet worden. Dabei gehe es im Wesentlichen um die Frage: Verträgt die Region einen Baumarkt am Standort Haßloch oder nicht? Zur Prüfung der raumordnerischen Verträglichkeit des Einzelhandelsgroßprojekts habe die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg eine „Auswirkungsanalyse“ zur geplanten Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkerfachmarktes der Bauhaus AG in Haßloch erstellt. Daraus gehe hervor, dass die Ansiedlung eines entsprechenden Marktes Auswirkungen haben werde, „aber eben nicht in der Form, wie sie beispielsweise von Neustadt moniert werden“, so Lorch. In der Auswirkungsanalyse werde das Projekt als „raumverträglich“ eingestuft. Wörtlich heiße es in dem 53-seitigen Schreiben: „Insgesamt entspricht das vorliegende Einzelhandelsgroßprojekt in Haßloch den Vorgaben des LEP IV Rheinland-Pfalz und des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar hinsichtlich der raumordnerischen Verträglichkeit.“ Durch die Ansiedlung des Baumarktes werden sich laut Lorch auch die Umsätze anders verteilen. Der Bürgermeister: „Es ist davon auszugehen, dass die Kaufkraft, die in den vergangenen Jahren aus Haßloch abgewandert ist, zurückgeholt wird.“ Doch die Untersuchung der Umsatzverteilungsprozesse besage, dass die Umsatzverteilungsquoten in allen zentralen Orten und allen Sortimenten „klar unterhalb des raumordnerisch bedeutsamen Anhaltswerts“ bleiben. Weitere Einzelheiten der Auswirkungsanalyse sowie die inhaltliche Bewertung der einzelnen Stellungnahmen werden morgen, Donnerstag, Thema im Bauausschuss sowie am Mittwoch, 28. Juni, im Gemeinderat sein.

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