Neustadt Das Unbehagen bei Bauanträgen

Bauanträge werden in den Gemeinderäten in der Regel öffentlich diskutiert.
Bauanträge werden in den Gemeinderäten in der Regel öffentlich diskutiert.

Knapp ein Jahr ist die geänderte Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie soll in der Kommunalpolitik für mehr Transparenz sorgen. Alle Rats- und Ausschusssitzungen sollen grundsätzlich öffentlich abgehalten werden. Doch bringt die Gesetzesänderung in der Praxis nicht nur Vorteile, finden etliche Ratsmitglieder. Vor allem, wenn es um private Bauanträge geht,

In der Verbandsgemeinde Deidesheim wurden private Bauvorhaben früher im Ausschuss oder im nichtöffentlichem Teil der Ratssitzung behandelt. Nun wird öffentlich darüber diskutiert. Nicht immer zur Freude des Bauherrn. Probleme gibt es vor allem, wenn ein Baugesuch aus baurechtlichen Gründen abgelehnt werden muss. Die Gemeinde Niederkirchen war im Dezember nicht einverstanden mit einen Bauantrag wegen Nichteinhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Bebauungsgrenze. Der Bau des Einfamilienhauses war bereits im Gange und der Bauherr in der Ratssitzung ungehalten. Ein weiterer Fall kommt aus Meckenheim. Eine Bauanfrage wurde in der Februarsitzung abgelehnt, weil das vorgesehene Grundstück im Außenbereich der Ortsgemeinde liegt und im Flächennutzugsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Der Bauherr ließ es sich vorab nicht nehmen, alle Ratsmitglieder zu kontaktieren, um einen positiven Entscheid zu erwirken. In der folgenden Gemeinderatssitzung im März erklärte Martina Dopp, Ratsmitglied der Freien Wählergruppe (FWG), dass sie sich künftig nicht mehr an der Beratung von privaten Bauvorhaben beteiligen werde, außer wenn es um das Ausgeben von Steuergeldern gehe. Vor allem kritisierte sie den mangelnden Datenschutz. Mittels Flurstücknummer oder Straßennamen mit Hausnummer sei, gerade in kleineren Gemeinden, sofort klar, wer der Bauherr sei. Ihre Meinung folgten Uwe Ruffer, Michael Braun und Stephanie Masella, ebenfalls FWG. In der jüngsten Sitzung legte die FWG einen Antrag für eine Resolution vor, dass der Meckenheimer Gemeinderat eine Beratung und Beschlussfassung privater Bauvorhaben in öffentlicher Sitzung ablehne. „Das hat nichts mit Heimlichtuerei oder Geheimniskrämerei zu tun“, so Friedrich Müller (FWG). Man wolle damit so gut wie möglich dem Bürgerinteresse nachkommen. Die Beratung privater Bauvorhaben sei durch die geänderte Gesetzgebung schwieriger geworden. Man habe wohl das Gesetz etwas zu schnell herausgegeben, so Müller. Die Resolution gebe dem Gesetzgeber eine Resonanz von der Basis, wie die Gesetze dort ankommen. Nicht alle Ratsmitglieder stimmten dem Antrag zu. Das Ergebnis fiel mit 16 Ja zu vier Neinstimmen aus. Es sei die Aufgabe eines Ratsmitglieds, sich an Entscheidungen zu beteiligen, betonte Maria Engelhart (CDU). Die Bauanträge seien durch die Bauverwaltung nach geltendem Baurecht gründlich vorbereitet, eine Abstimmung darüber also völlig unproblematisch. Auch Heiner Schwatz sieht keinen Grund, gegen die jetzige Situation vorzugehen: „Das Gesetz wurde demokratisch abgestimmt, um mehr Transparenz politischer Entscheidungen zu ermöglichen.“ Er respektiere jedoch die Entscheidung der FWG-Mitglieder, sich aus der öffentlichen Beratung herauszuhalten. Der aktuelle Zustand sei keine gute Lösung, betont dagegen Verbandsbürgermeister Peter Lubenau (CDU), denn es reduziere die Diskussion in den Gremien: „Mit dem Transparentsgesetz hat man wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen.“ Er sieht aus rechtlichen Gründen zurzeit keine andere Möglichkeit, als private Bauanträge in offener Sitzung zu behandeln. Mit der Meckenheimer Resolution werde man das Gesetz nicht aufheben können, so Lubenau. Er werde sie jedoch im Landkreis mit anderen Bürgermeistern besprechen und dem Gemeinde- und Städtebund sowie dem Ministerium weiterleiten.

x