Neustadt Beschluss über Bebauung vertagt

Raab Karcher will den Standort im Frühjahr 2018 verlassen.
Raab Karcher will den Standort im Frühjahr 2018 verlassen.

Zwischen Richard-Wagner-Straße und Deidesheimer Weg sollen auf dem Gelände, auf dem sich derzeit noch der Baustoffhandel Raab Karcher befindet, Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Der Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss (BVE) hatte im April das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Allerdings sollte der Vorhabenträger sein Bebauungskonzept überarbeiten. Jetzt wurde eine Entscheidung über das Bebauungskonzept wieder vertagt.

Die Pläne hätten erst kurz vor der Sitzung vorgelegen und konnten „nicht gründlich überprüft werden“, begründete Hans Wolf (SPD) seinen Antrag auf Vertagung. Dies betreffe unter anderem die Zufahrt oder die Firsthöhen. Auch Jürgen Schneider (Grüne) monierte, dass aufgrund von fehlenden Bemaßungen nicht beurteilt werden könne, wie sich die geplanten Mehrfamilienhäuser in den vorhandenen Gebäudebestand einfügen. Stefan Klamm (FWG) beurteilte die Zufahrt über die Richard-Wagner-Straße als vertretbar wie auch Boris Krieger (CDU), der die jetzt vorgeschlagene, kleingliedrige Bebauung begrüßte. Eine Entscheidung über das Bebauungskonzept wurde einstimmig bei fünf Enthaltungen vertagt. Der Hintergrund: Derzeit befindet sich eine Niederlassung des Baustoffhandels Raab-Karcher auf dem über 3700 Quadratmeter großen Gelände. 1700 Quadratmeter sind bebaut, die Neubauten sollen auf einer Fläche von über 900 Quadratmetern entstehen. Raab Karcher hat angekündigt, im ersten Halbjahr 2018 den Standort in Haßloch zu verlassen. Anfang März hatte ein Bauträger einen Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, der im April im Bauausschuss diskutiert wurde. Nach den Planungen des Bauträgers sollten auf dem Gelände, auf dem sich derzeit noch der Raab Karcher Baustoffhandel in der Langgasse befindet, vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen und zurückgesetzten Staffelgeschossen und Firsthöhen bis zu 11,65 Metern errichtet werden. Zwar sei das Gebiet im Flächennutzungsplan als vorhandene Wohnbaufläche ausgewiesen und eine Umwandlung der auslaufenden gewerblichen Nutzung in eine Wohnbebauung zu begrüßen, sagte Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) in der damaligen Sitzung. Trotzdem habe sich die Verwaltung dafür ausgesprochen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit könne die Gemeinde als Trägerin des Verfahrens die Inhalte des Bebauungsplans bestimmen und durch eigene Maßvorgaben gewährleisten, dass die geplante Bebauung mit dem vorhandenen Gebäudebestand verträglich ist. Außerdem werde auf diese Weise die Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt. Die BVE-Mitglieder hatten damals zahlreiche Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der „massiven“ Bebauung. Trotzdem wurde einstimmig beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Allerdings sollte der Bauträger einen geänderten Vorentwurf vorlegen. Im neuen Bebauungskonzept, dass der Bauträger vorgelegt hat, wurde die Anzahl der Mehrfamilienhäuser von vier auf drei reduziert, und dadurch auch die Anzahl der Wohneinheiten von 24 auf 18 verringert. Statt der ursprünglich vorgesehenen Staffelgeschosse sind jetzt Satteldächer vorgesehen. Die Dächer sind mit mehreren Giebeln und Zwerchhäusern kleinteilig gegliedert. Zwar sei die Firsthöhe jetzt leicht erhöht, liege aber immer noch niedriger als die des Mehrfamilienhauses in der Richard-Wagner-Straße/Ecke Langgasse. Anwohner der Richard-Wagner-Straße hatten gegenüber der Verwaltung Bedenken hinsichtlich der Zufahrt zum Baugebiet über die Richard-Wagner-Straße geäußert und vorgeschlagen, die Zufahrt über das Grundstück in der Langgasse 1c zu schaffen. Laut Verwaltung ist die Erschließung über die Richard-Wagner-Straße vertretbar, auch biete sich das unbebaute Grundstück in der Langgasse für eine Neubebauung an.

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