Rheinpfalz Probesprengung mit Kondom

«Mannheim.» Eine Bande soll versucht haben, mehrere Geldautomaten zu sprengen. Seit Mittwoch müssen sich drei junge Männer und eine 21-jährige Frau vor der Jugendkammer des Mannheimer Landgerichts verantworten. Ein 25-jähriger Hauptangeklagter legte ein weitgehendes Geständnis ab.

Vor der ersten Tat habe er eine „Probesprengung“ mit einem Kondom unternommen. Das habe er mit Gas befüllt und dann zur Explosion gebracht, sagte der Fachinformatiker. Gemeinsam mit einem mitangeklagten Freund habe er sich zunächst einen Geldautomaten vor einem Heidelberger Supermarkt ausgesucht. Dort habe man das Gas in den Geldschlitz geleitet, eine Schnur eingeführt und diese angezündet. „Wir dachten, dahinter ist der Tresor.“ Er habe gehofft, dass dieser aufspringt und die Geldscheine heil bleiben. Doch der Tresor hielt der Wucht der Explosion in der Nacht des 21. Februar 2016 stand. Laut Anklage soll es noch zu zwei weiteren Sprengversuchen gekommen sein. In der Nacht des 14. April wurde dadurch der Vorraum der Volksbank in Neckarsteinach (Kreis Bergstraße) verwüstet. Auch in diesem Fall blieb der Tresor unversehrt. Einen Tag später ereignete sich das Gleiche bei der Volksbank in Schönbrunn. Ebenfalls gelang es nicht, den Tresor aufzusprengen. Und so mussten die in der Presse als „Bankomat-Bomber“ titulierten Täter wieder ohne Beute abziehen. Erheblich ist jedoch der Sachschaden, der auf mehrere zehntausend Euro beziffert wird. Doch es hätte noch viel schlimmer kommen können: Denn über einigen Banken schliefen Menschen, die hätten zu Schaden kommen können. Ohne Erfolg blieben laut Anklage drei weitere Versuche an Geld aus Bankautomaten zu kommen. Aufgrund der Bauweise sei es nicht gelungen, das Gas einzuleiten. Die Bande soll zudem in zwei Häfen ihr Unwesen getrieben haben. An Weihnachten 2014 und 2015 habe er in Mannheim zusammen mit anderen Schiffscontainer ausgeräumt, räumte der 25-Jährige ein. Ebenso im Frankfurter Hafen. Das Diebesgut verkaufte er im Internet für rund 50.000 Euro, gab er an. Den größten Teil des Erlöses habe er kassiert. Das Diebesgut habe er in einer Halle in Heidelberg gelagert, die von der mitangeklagten Freundin angemietet worden sei. Die 21-Jährige soll auch eine Gasflasche bei sich aufbewahrt haben und bei einigen Einbrüchen dabei gewesen sein. Die wegen Beihilfe angeklagte junge Frau habe auf Geheiß ihres Freundes gehandelt, sagte ihr Verteidiger. Damit nicht genug: Drei der Angeklagten sollen nachts in den Heidelberger Zoo eingebrochen sein. Dort nahmen sie offenbar eine teure Kasse mit. Geld war jedoch nicht darin. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage anberaumt. Gehört werden soll auch ein psychiatrischer Gutachter zur möglichen Spielsucht eines der Angeklagten. Das Urteil ist für den 7. Juli geplant.

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