Rhein-Pfalz Kreis Nach Beleidigung Radler umgefahren

«Neuhofen/Ludwigshafen.» Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Ludwigshafen gestern einen 21-Jährigen Mann aus Neuhofen zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er verfolgte mit seinem Auto einen Radfahrer, brachte diesen mit einer Kollision zu Fall und fuhr anschließend davon. Der Radfahrer erlitt Schürfwunden und Prellungen.

Es war eine Affekthandlung mit Vorgeschichte: „Er ist an mir vorbeigefahren und hat mich beleidigt. Da ist mir der Kragen geplatzt und mir wurde schwarz vor den Augen. Als ich nach der Kollision wieder klar im Kopf war, habe ich Angst bekommen und bin weggefahren“, berichtete der 21-Jährige, der die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt hatte. „Ich wusste in diesem Moment nicht, was ich tun sollte.“ Allerdings sei er von dem polizeibekannten 35-Jährigen zuvor bei vielen Gelegenheiten beleidigt worden. „Eigentlich immer, wenn wir ihn irgendwo in Neuhofen gesehen haben. Das letzte Mal auf der Kerwe.“ Dabei sei ihm kein Anlass für das aggressive Verhalten des Älteren gegen ihn und seinen Freundeskreis bekannt. Den wusste auch der 35-Jährige nicht. „Wir können uns halt nicht leiden“, kommentierte er schulterzuckend und räumte ein, dass er den Jüngeren als „Hurensohn“ bezeichnete, als er am 29. März mit dem Fahrrad an ihm vorbeigefahren sei. „Und auf dem Rückweg hat er mich umgefahren.“ Und dies im für Kraftfahrzeuge gesperrten Rehbachwanderweg und mit erheblicher Geschwindigkeit. „Er hat sein eigenes Auto als Waffe missbraucht“, formulierte dies der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er hatte, zusätzlich zur Bewährungsstrafe von 18 Monaten, eine Geldstrafe von 2400 Euro sowie den Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von einem Jahr gefordert. Diesen beiden Forderungen folgten die Richter nicht. Sie schlossen sich eher Verteidiger Hoos an, der um Milde bat. „Er ist bereit an sich zu arbeiten. Da ist es vertretbar, ihm den Führerschein nicht zu entziehen“, sagte er mit Blick auf seinen Mandanten, der sich nun in ärztlicher Behandlung gegen Übersprunghandlungen befindet und Schmerzensgeld an den Geschädigten überwiesen hat. Dieser hatte daraufhin seine Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft erhob trotzdem Anklage. „Durch die Körperverletzung besteht ein öffentliches Interesse“, so die Begründung. Immerhin musste auch dem zum Tatzeitpunkt seit acht Tagen 21-Jährigen klar gewesen sein, dass er erhebliche Verletzungen in Kauf nimmt, wenn er auf ein fahrendes Rad auffährt. Dabei habe er noch Glück gehabt, dass er nur das Fahrrad erwischt hatte: „Hätte er den Mann direkt angefahren, wären wir im Bereich der gefährlichen Körperverletzung gewesen.“ Glück sei auch gewesen, dass der erheblich alkoholisierte Radfahrer nur Prellungen und Schürfwunden davongetragen hatte. Mit dem Strafmaß von einem Jahr und sechs Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, bewege man sich am unteren Rahmen bei Körperverletzung, wo eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich ist. „Ich habe daraus gelernt und will mich künftig erwachsener verhalten“, versicherte der 21-Jährige, der seinen Führerschein im Gerichtssaal zurückerhielt.

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