Ludwigshafen Freispruch nach Prügelei

Mangels Beweisen hat das Amtsgericht gestern einen 36-Jährigen und einen 39-Jährigen freigesprochen. Sie waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dieser Vorwurf konnte vor Gericht jedoch nicht erhärtet werden, da das Opfer und weitere Zeugen erhebliche Erinnerungsschwächen hatten.

Am Abend des 18. April 2015 sollen die beiden Deutschen laut Anklage am Berliner Platz aus einer Gruppe heraus Flüchtlinge angepöbelt sowie einen jungen Ausländer geschlagen und getreten haben. Die Anklage vor dem Amtsgericht Ludwigshafen lautete auf gefährliche Körperverletzung. Da bei der Verhandlung der Geschädigte und andere Zeugen große Erinnerungslücken zeigten, lautete das Urteil: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Im Prozess machten beide Angeklagten keine Angaben. Der gepflegt wirkende 39-Jährige wohnt inzwischen in Duisburg, der 36-Jährige in Bergkamen. Beide sind von sehr kräftiger Statur, ganz offensichtlich als Ergebnis jahrelangen Trainings in einem Fitness-Studio. Der bullige 36-Jährige bietet mit seinen zahlreichen Tattoos an allen sichtbaren Körperteilen bis zum kahlrasierten Kopf eine fast furchteinflößende Erscheinung. Bei der Schlägerei vor einer Döner-Bude am Berliner Platz erlitt ein 28-jähriger syrischer Flüchtling Prellungen und Blutergüsse. Der Geschädigte sagte aus, er habe mit einem Freund vor dem Imbiss gestanden. Eine Gruppe von vier bis fünf Leuten sei gekommen, alle groß und kräftig. Er sei erst von einem angegriffen worden und habe mit einer Plastikflasche Cola zurückgeschlagen. „Dann kamen andere hinzu und schlugen auf mich ein“, sagte er, übersetzt von einem Dolmetscher. Er könne aber niemanden wiedererkennen. Die Polizei sei schnell da gewesen und die Angreifer geflüchtet. Ein weiterer syrischer Flüchtling, der dabei war, hatte der Polizei von fünf kräftigen, tätowierten und rasierten Männern erzählt. Auf einem Foto hatte der 27-Jährige einen der Angeklagten wiedererkannt. In der gestrigen Verhandlung konnte er sich jedoch an so gut wie nichts mehr erinnern. Ein weiterer Zeuge sprach von einer neunköpfigen Gruppe, unter denen auch die beiden Angeklagten gewesen seien. Drei Männer hätten den ersten und ein anderes Trio den zweiten jungen Flüchtling zusammengeschlagen. „Diese beiden haben den ersten geschlagen“, sagt er mit Blick auf die Angeklagten. Eine weitere Zeugin konnte niemanden wiedererkennen. „Da kam eine Colaflasche geflogen und hat einen getroffen. Deshalb ist der zurückgekommen und die Schlägerei ging los“, schildert sie. Eine andere Zeugin erinnert sich daran, dass „jemanden ein Plastikbecher in den Rücken geschmissen wurde. Danach sind beide Gruppen aufeinander losgegangen“. Was die Angeklagten gemacht hätten, wisse sie nicht. Auch weitere Zeugen brachten keine Aufklärung. Es gelang dem Gericht nicht, den genauen Ablauf und die Rolle der Angeklagten zweifelsfrei zu rekonstruieren. Wie der Richter sagte, bleibe daher keine andere Wahl, als beide Angeklagten freizusprechen.

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