Rhein-Pfalz Kreis Förderung kann beantragt werden

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Schifferstadt. Wenn es nach dem Schifferstadter Stadtrat geht, kann es mit der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt losgehen. Denn die Ratsmitglieder sind bei ihrer Sitzung am Donnerstagabend der Empfehlung des Ausschusses „Projekt Soziale Stadt“ gefolgt und haben das Konzept und die vorgeschlagenen ersten Ideen einstimmig beschlossen. Jetzt soll die Förderung beantragt werden. Als erstes könnte die Aufwertung des Kreuzplatzes in Angriff genommen werden.

Wie mehrfach berichtet, ist Schifferstadt ins Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen worden. Bund und Land fördern damit über einen Zeitraum von zwölf Jahren Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte, vor allem in die soziale Infrastruktur. Das vom Architekturbüro Rittmansberger erstellte rund 200-seitige Handlungskonzept mit seinen Projekten muss zwar noch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt werden. Einzelne Aspekte müssen aber bereits jetzt beraten werden, weil Fristen einzuhalten sind, erläuterte Bürgermeisterin Ilona Volk (Grüne). Einstimmig hat der Stadtrat am Donnerstagabend die ersten Schritte beschlossen, die Ulrike Hesse vom Architekturbüro erneut erläuterte. Dazu gehören kurzfristig zu planende und zu realisierende Aufgaben, wie die Aufwertung der Stadtplätze, eben zunächst der Kreuzplatz an der Hauptstraße. Abgesegnet wurden auch Pläne, die längere Vorbereitung benötigen, wie die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der Bahnhofstraße, die „Erlebbarkeit“ des Rehbachs – also die Schaffung von Zugangs- und Aufenthaltsmöglichkeiten an dem Gewässer – und nach dem Bürgerentscheid die Schaffung einer Begegnungsstätte im Gasthaus und Saal des „Ochsen“. Außerdem soll es ein Mobilitätskonzept für Schifferstadt geben. Koordiniert werden soll das Ganze von einem Projekt- und Quartiersmanagement, das noch ausgeschrieben und vergeben werden soll. Nachdem die verschiedenen Vorhaben im Ausschuss „Projekt Soziale Stadt“ und im Vorfeld im Stadtrat schon wiederholt ausführlich und durchaus kontrovers diskutiert worden waren, beschränkten sich die Stadträte nun bei der Beratung auf Detailfragen. Neu war für die meisten eine Information der Denkmalbehörde, dass der Saalbau des „Ochsen“ außen und innen komplett „denkmalpflegerisch relevant“ sei, wie Christoph Werner (UWG) verlas. „Das ist so“, bestätigte Volk. An den Voraussetzungen für die Unterschutzstellung des Saalbaus aus den 1920er-Jahren habe sich nichts geändert, hatte die Generaldirektion Kulturelles Erbe der Stadtverwaltung mitgeteilt. Wie berichtet, hat beim Bürgerentscheid am 5. März eine knappe Mehrheit der Schifferstadter Wähler sich für den Erhalt und die Nutzung der früheren Gaststätte samt Veranstaltungssaal als Begegnungsstätte ausgesprochen. Ebenfalls einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen hat der Rat eine geänderte Satzung für den Waldfriedhof und die Friedhofsgebühren. Die Änderungen wurden nötig, weil der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften, Sport und Bestattungswesen die Stadtverwaltung beauftragt hat, dort einen Memoriamgarten und ein muslimisches Grabfeld zu schaffen. Unter anderem schlägt die Verwaltung vor, bei letzterem auch Bestattungen im Leichentuch zuzulassen. Dies sei laut einem Bodengutachten möglich, allerdings noch nicht von den Fachbehörden genehmigt.

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