Kreis Germersheim WC-Türen trotz Urteil geschlossen

Gesperrt: Die Toilette in der Frankenhofpassage.
Gesperrt: Die Toilette in der Frankenhofpassage.

Die unendliche Geschichte rund um die öffentliche Toilette in der Frankenhofpassage ist wieder um ein Kapitel reicher: „Das WC in der Frankenhofpassage muss wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden.“ Dies teilte Stadtbürgermeister Tielebörger jetzt mit. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil. Aber offen sind die Türen der Toilette deshalb noch lange nicht.

Schon seit über vier Jahren ist die WC-Anlage abgesperrt (wir berichteten). Der Eigentümer der öffentlichen Passage, Dieter Luppert, hatte sich damals zu diesem Schritt entschlossen, da seines Erachtens die Verschmutzung und der Klopapierdiebstahl überhandgenommen hatten. Die „Grunddienstbarkeit“, die in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben ist, habe er damals per Brief an die Verwaltung gekündigt, so Luppert. Diese erklärte jedoch, dass eine solche Verpflichtung nicht einseitig gekündigt werden könne. Zunächst hieß es, dass die Stadt sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, sondern vielmehr das Gespräch mit Luppert suchen solle. Geplant war, die Toilette rechtzeitig zum Christkindlmarkt 2015 für die zahlreichen Besucher wieder zur Verfügung zu stellen. Schließlich stehen viele Buden gar nicht weit von der Passage entfernt. Die Stadt schlug verschiedene Vereinbarungen vor. Eine davon lautete: Sie würde die Anlage vandalismussicher umbauen, der Eigentümer wäre weiter für den Unterhalt zuständig, sagt der geschäftsführende Beamte der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Jens Forstner. Doch daraus wurde nichts. Luppert hatte beim Landgericht geklagt, die öffentliche Grunddienstbarkeit für die öffentliche Toilette zu beseitigen. Das Verfahren hatte sich eine Weile hingezogen: Am 21. März hatte es eine mündliche Verhandlung gegeben, darauf folgte ein sogenannter Hinweisbeschluss. Beide Seiten hatten sich daraufhin noch einmal schriftlich geäußert. Ende Juni kam dann das Urteil. Das Landgericht lehnte es ab, die Grunddienstbarkeit zu streichen. Gleichzeitig gab es der Gegenklage der Stadt Kandel recht, dass die Toilette wieder geöffnet werden soll. Dafür habe der Eigentümer zu sorgen, sagte Forstner gegenüber der RHEINPFALZ. Doch nach ersten Gesprächen sieht es derzeit nicht so aus, als ob man bei einem dringenden Bedürfnis in die Frankenhofpassage eilen sollte. Er werde in Berufung gehen, kündigte Luppert auf Nachfrage der RHEINPFALZ an. Er habe damals den Vertrag gekündigt, Tielebörger habe daraufhin erklärt, er werde nicht gerichtlich dagegen vorgehen. „Jetzt warten wir ab.“ Zudem habe er schon angeboten, der Stadt den betroffenen Grundstücksanteil gegen einen gewissen Betrag zu überlassen. „Aber das wollen die nicht.“ Die unendliche Geschichte geht also weiter. Die Stadt Kandel könnte nun zwar das Urteil vollstrecken und ein Zwangsgeld verhängen. Aber davon würden sich die Türen zur Sanitäranlage auch nicht wieder öffnen.

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