Karlsruhe Stichwort: Pünktlichkeitsgarantie

Inhaber von Monats- und Jahreskarten des KVV erhalten bei einer Verspätung am Zielort von mindestens 30 Minuten eine pauschale Entschädigung von 1,50 Euro. Wenn ein KVV-Kunde durch Durchsagen oder die Informationen des Fahrgastanzeigers bereits vor dem Einsteigen mit einer 30-minütigen Verspätung rechnen muss und kein anderes Nahverkehrsangebot zum Ziel führt, kann er mit Taxi, Stadtmobil oder Mietfahrrad fahren und bekommt die Kosten dafür bis zu einem Betrag von 80 Euro erstattet. Fällt die letzte Fahrt eines Betriebstages aus, gilt diese Regelung auch für die Inhaber von Einzel- oder Tagesfahrkarten. Keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben Fahrgäste allerdings, wenn die Zugausfälle durch Naturkatastrophen oder Streiks verursacht wurden. Ebenso, wenn die Verspätung oder der Ausfall bereits vor dem Kauf der Fahrkarte bekannt war. Beantragt werden können die Entschädigungen telefonisch unter 0721 6107 5885 oder per Mail an lobundtadel@kvv.de. |ekki

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