Kreis Germersheim Schwegenheimer Stinkefinger-Streit kommt vors Landgericht

Mit der Schwegenheimer „Stinkefinger-Affäre“ muss sich das Landgericht Landau befassen. Foto: DPA
Mit der Schwegenheimer »Stinkefinger-Affäre« muss sich das Landgericht Landau befassen.

Der Stinkefinger-Streit geht in die nächste Runde: Mit der Schwegenheimer Stinkefinger-Affäre wird sich nun das Landgericht Landau befassen müssen: Die zuständige Richterin am Amtsgericht Germersheim hat am Mittwochmorgen die Klage des Ersten Ortsbeigeordneten Bodo Lutzke (FWG) gegen Christian Kripp und Dirk Pramschiefer, den Vorsitzenden und den „Vize“ des Schwegenheimer SPD-Ortsvereins, abgewiesen. Helmut Konrad, der Anwalt Lutzkes, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Wie berichtet, wollte Lutzke mit der Unterlassungsklage erreichen, dass die Beklagten das Foto, auf dem Lutzke neben dem Zweiten Ortsbeigeordneten und Stinkefinger-Zeiger Jürgen Wolff (CDU) vor der Geschäftsstelle des SPD-Unterbezirks Main-Spessart zu sehen ist, nicht mehr verbreiten und öffentlich zur Schau stellen dürfen. Im Oktober 2015 hatten Genossen genau das getan – mit der Bildunterschrift „Beigeordnete aus Schwegenheim“.

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