Kreis Germersheim Pläne für schwimmende Photovoltaikanlage werden offengelegt

Auf dem unteren Baggersee in Leimersheim soll die schwimmende Photovoltaikanlage gebaut werden.
Auf dem unteren Baggersee in Leimersheim soll die schwimmende Photovoltaikanlage gebaut werden.

Der Zielabweichungsantrag für den Bau einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Baggersee des Kieswerks Pfadt wird von der Genehmigungsdirektion in Neustadt (SGD Süd) ohne Auflagen genehmigt. Der Planer Wolfgang Strey vom Büro WSW stellte das Projekt im Ortsgemeinderat vor.

Geplant sind 40 Schwimmkörperinseln auf einer drei Hektar großen Fläche des Sees. Die Betriebsdauer wird mit der Auskiesungsdauer gekoppelt. Am Ufer muss auf rund 600 Quadratmeter die obere Bodenschicht abgetragen werden. Es entsteht eine geringe Bodenversiegelung, Gehölze müssen gerodet werden. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist hauptsächlich optisch wahrzunehmen. Nach einer Formel wurde ein Betrag von knapp 26.000 Euro für Ausgleichsmaßnahmen errechnet, die Projektträger zahlen muss. Bürgermeister Schardt sagte, mit dem Betrag könne etwas geschaffen werden, das den Ort in einigen Jahren wirklich aufwertet. Dem Umweltbericht ist zu entnehmen, dass die gebietsfremde Schwarzmund-Grundel die häufigste Fischart im Baggersee ist. Felix Werling (SPD) wollte wissen, ob diese die heimischen Art gefährden und ob man etwas dagegen tun könne. Strey sieht jedoch keine Bekämpfungsmöglichkeiten. Felix Bondarenko (Grüne) fordert, dass mit dem Betreiber einige Punkte festgelegt werden. So sollte die Reinigung der Photovoltaikmodule nur mit Wasser ohne Chemie erfolgen und die Brutstätten von Vögeln dürften nicht beeinträchtigt werden. Thomas Danner (CDU) erkundigte sich, ob der Betreiber Rückstellungen für den Rückbau anlegen müsse. Strey sieht hierfür keine Erforderlichkeit, da ein Rückbau mit wenig Aufwand erfolgen könne. Bei jeweils einer Enthaltung stimmte der Rat der Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu. Für das beabsichigte Baugebiet im Brühl hat die Gemeinde die Zusage, rund 50 Prozent der Fläche kaufen zu können, allerdings halte man den Kauf von einem Drittel bis drei Viertel für erforderlich, erklärte Schardt. Nun wolle man eine Standortsuche betreiben, um einen Plan B zu haben. Nach dem Flächennutzungsplan ist derzeit nur im Brühl die Ausweisung eines Baugebietes möglich. Wenn sich Alternativen ergäben, würde höchstens eine Variante zur Realisierung kommen. Von den Planungsbüros Piske und WSW soll ein Vergleichsangebot für die Anfertigung einer Entwicklungsstudie eingeholt werden. Felix Bondarenko legte dar, dass man nicht für das Baugebiet Brühl sei, deshalb sollte man auch keine vorauseilende Planung betreiben. Er untermauerte seine Haltung mit Presseberichten, wonach in Rheinland-Pfalz zu viel Wohnraum erstellt wird. Durch Zuzug und höhere Geburtenraten sind im nächsten Kindergartenjahr 95 Kinder zu betreuen. Um den Mehrbedarf zu decken, wurden fünf Ausbauplätze genehmigt, die bis September 2017 befristet sind. Um dem Rechtsanspruch der über 2-jährigen Kinder gerecht zu werden, muss eine „kleine altersgemischte Gruppe“ aufgelöst werden. Das heißt die freiwillige Leistung der Betreuung von Kindern unter zwei Jahren ist nicht mehr möglich. Im Gegenzug ist die Erhöhung der Ganztagsplätze geplant. Die Einführung der Regelung ist ab Oktober geplant.

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