Kreis Germersheim Parkregelung in Alter Mühlgasse bleibt vorerst

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Die derzeitige Parkregelung in der neu gestalteten Alten Mühlgasse in Rülzheim wird vorerst, trotz Kritik und Beschwerden der Anwohner, nicht verändert. Dies beschloss der Ausschuss für Bauwesen und Ortsentwicklung einstimmig.

Wenn Verkehrsgutachten, das in der Gemeinderatssitzung am 2. Februar vorgestellt und beraten werden soll, umgesetzt ist und die Bauarbeiten im Schützenpfad abgeschlossen sind, soll die ganze Thematik aber im Gemeinderat noch einmal ausführlich beraten werden. „Bis dahin“, so Ortsbürgermeister Reiner Hör (Aktive Bürger), bitte er die Anwohner, die relativ zahlreich zur Ausschusssitzung erschienen waren und ihrem Unmut über die derzeitige Parksituation Luft gemacht haben, um Verständnis für diese Entscheidung. Er wisse um die Probleme, die Sanierungsarbeiten im Schützenpfad würden die Situation noch verschärfen, weil die Alte Mühlgasse als Umleitung für den gesperrten Schützenpfad ausgewiesen ist. „Dies hier ist aber eine Notsituation.“ Mit großer Wahrscheinlichkeit werde in der Alten Mühlgasse auch eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Die Beschilderung dort war nach Abschluss des Straßenausbaus „in enger Abstimmung“ mit der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgt. Die Planungen sahen seinerzeit lediglich ein Parken in den mit andersfarbigen Pflastersteinen gekennzeichneten Flächen vor. Ein weiteres Parken auf Gehwegen oder am Straßenrand war zunächst nicht vorgesehen und sollte eigentlich mit einer entsprechenden Beschilderung unterbunden werden. Weil die neuen Schilder aber nur „verzögert“ bestellt worden waren, wurde die Straße ohne die vorgesehene Beschilderung freigegeben, woraufhin die Anwohner mangels entsprechender Verbote den rechten Straßenrand als Parkflächen nutzten. Dadurch erfolgte aber keine „nachhaltige Verkehrsbeeinträchtigung“, wie die Verwaltung feststellte, Kontrollen belegen das. Allerdings, so hieß es in der Sitzungsvorlage, könnten „punktuelle Engpässe, wie in vielen anderen Gemeindestraßen auch“ , nie ganz ausgeschlossen werden. Die Vorteile des jetzigen Zustands seien 15 bis 20 zusätzliche Stellplätze für Anwohner und Besucher der Alten Mühlgasse sowie eine geringere Durchfahrtsgeschwindigkeit. Nachteile seien punktuelle Verkehrsstockungen. Nach einem Abstimmungsgespräch wurde der Erhalt der Parkflächen am Straßenrand festgelegt und eine zusätzliche Beschilderung für ein Halteverbot als nicht nötig angesehen. Das Parken in Kurven, vor Grundstückszufahrten sowie auf dem Gehweg sei sowieso nicht erlaubt. Nachdem Anwohnerbeschwerden eingegangen waren, hatte sich die Straßenverkehrsbehörde nochmals mit dem Problem befasst, dabei aber die „Schaffung eines dauerhaften Engpasses für den fließenden Verkehr auch bei vielen Kontrollgängen“ nicht feststellen können, auch „kein außergewöhnlich hohes Maß an Parkverstößen“ vor den Grundstückszufahrten. „Die Kontrollen konnten die geschilderten Behinderungen nicht bestätigen“, macht die Verwaltung deutlich. Die Alte Mühlgasse sei keine Ausnahme im Vergleich zu anderen Gemeindestraßen, in denen es „auch immer wieder mal“ zu Staus komme. Die Fahrbahn sei zudem mit sechs Metern auch bei am Straßenrand abgestellten Fahrzeugen für den Begegnungsverkehr breit genug. Ordnungsamtsleiter Sven Diener wiederholte, dass seine Mitarbeiter bei ihren Kontrollen keine prägnanten Behinderungen festgestellt hätten und „eine rund-um-die-Uhr-Kontrolle“ nicht möglich sei. Die Fahrbahn sei auch bei parkenden Fahrzeugen noch vier Meter breit, was ausreichend sei, auch für Begegnungsverkehr. Dem widersprach ein Anwohner. Wegen der am Straßenrand parkenden Fahrzeuge könne er meist kaum noch aus seinem Hof ausfahren. Kritik von Anwohnern, manche Fahrzeuge parkten sieben Tage in der Woche und oft auch über Nacht auf der Straße, auch in der Kurve, und die Frage, ob dies legal sei, entgegnete Diener, dies sei nicht erlaubt. Solche Verstöße sollten der Verwaltung gemeldet werden, „dann werden wir diese auch ahnden“. Dennoch befürchten die Anwohner, mit der jetzigen Regelung würde verbotenes Parken legalisiert. Dem widersprach Diener ebenfalls. Ein Anwohner sagte, bei einer Anwohnerversammlung vor Beginn der Sanierung der Alten Mühlgasse sei die neue Parkregelung mit den ursprünglich vorgesehenen Parkverbotszonen vorgestellt worden. Auf die Frage, ob zumindest das Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen zum Ausladen von Sprudelkisten erlaubt sei, sei dies „selbstverständlich“ zugesagt worden. „Heute scheinen die Leute dort immer abzuladen“. |rud

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