Landau Landau: Dritter Mann im Mordfall Mörlheim festgenommen

Der Fall kommt wieder auf den Tisch des Landauer Landgerichts.
Der Fall kommt wieder auf den Tisch des Landauer Landgerichts.

Für die Familie der 86-jährigen Mörlheimerin, die vor einem Jahr in ihrem Haus zu Tode geprügelt und getreten wurde, wiederholt sich die Tortur eines Prozesses. Der 24-Jährige, der mit den beiden im Februar verurteilten Männern für die Tat verantwortlich sein soll und untergetaucht war, wurde festgenommen.

Nach Mitteilung der Landauer Staatsanwaltschaft wurde der mit einem europäischen Haftbefehl gesuchte 24-jährige Rumäne in Ungarn festgenommen. Nach der Auslieferung sitzt er nun in einer deutschen Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Er soll der dritte Mann sein, der in der Nacht auf den 19. Mai 2016 aus Mannheim kam, durch ein Fenster ins Haus der alten Dame einstieg und sie quälte, um fette Beute zu machen. 160 Euro Bargeld und etwas Schmuck waren es am Ende. „Die Ermittlungen dauern an“, sagte die stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin Anne Herrmann. Der 24-Jährige sei dringend tatverdächtig. Es ist davon auszugehen, dass ihm noch in diesem Jahr der Prozess vor dem Landauer Landgericht gemacht wird. Dann wiederholt sich der Horror für die sieben Kinder der ermordeten Seniorin, die als Nebenkläger den fünfwöchigen Prozess begleitet hatten. Ihr primäres Anliegen, die Chance zu haben, mit der Sache abzuschließen, um dann trauern zu können, sei von den Angeklagten mit Füßen getreten worden, hatte Verteidigerin Eva Lütz-Binder in ihrem Plädoyer betont. Der 30-Jährige hatte konsequent behauptet, gar nicht in Mörlheim gewesen zu sein – selbst dann noch, als sich die am Fenster sichergestellte DNA auch als seine herausstellte. Der 25-Jährige hatte zwar zugegeben, die am Boden liegende Frau zweimal gegen Kopf und Oberkörper getreten zu haben und ihr den goldenen Ehering vom linken Ringfinger gezogen zu haben. An ihrem Tod aber wollte er nicht schuld sein. Die erste Große Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Urban Ruppert hatte die beiden Männer am 24. Februar dieses Jahres zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verurteilt. Deren Pflichtverteidiger, Alexander Grassmann und Ulrich Kempf aus Landau, hatten Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht. Die Revisionsbegründungsfrist ist noch nicht abgelaufen, teilte Robert Schelp, Vizepräsident des Landgerichts gestern auf Anfrage mit. Anwalt Kempf rechnet mit einer Entscheidung im Herbst, ob der BGH die Revision zurückweist oder eine mündliche Verhandlung anberaumt. Die überwiegende Zahl der Fälle werde zurückgewiesen. Der grausame Mord hatte in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Nicht nur die Brutalität des Angriffs auf die wehrlose alte Dame im Nachthemd schockierte, sondern auch die Berichte Mannheimer Kripobeamter über die gut koordinierten Beutezüge der ungarisch-stämmigen Roma aus Rumänien. Mit Frauen und Kindern schwärmten sie vom Mannheimer Hauptbahnhof in die ländlichen Nachbarregionen aus, um vor allem ältere Menschen mitleidheischend auszuspionieren. Die Rumänen, die sich nicht integrieren ließen, seien ausschließlich zum Betteln und Stehlen nach Deutschland gekommen, sagten Polizisten aus Mannheim vor Gericht aus. Die Landauer Richter waren überzeugt, dass auch die Frau und möglicherweise die Kinder des jüngeren Mannes in jener Nacht in Mörlheim waren, um die alte Dame zum Öffnen der Tür zu bewegen. Beweisen konnten sie es nicht.

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