Landau Gegen die Regeln verstoßen

Der einzige Ort in der Region, an dem Erdaushub deponiert werden kann, ist ein Steinbruch in Waldhambach. Dort bietet die Pfalzg
Der einzige Ort in der Region, an dem Erdaushub deponiert werden kann, ist ein Steinbruch in Waldhambach. Dort bietet die Pfalzgranit GmbH ihre Dienste an. Nach Mitteilung der Stadt Landau ist es normal, dass Firmen bei Neubauten ihren Aushub ein bis zwei Jahre auf dem Grundstück lagern.

Die Schramm KG, ein Fachgroßhandel für Gebäude- und Umwelttechnik, darf nach fünf Jahren der Duldung ihren Erdaushub weitere zwei Jahre liegenlassen, jetzt mit städtischer Genehmigung. Jakob Wagner von der Fraktion Pfeffer & Salz konnte sich mit der Forderung nach einer Sanktion durch die Verwaltung nicht durchsetzen. Schramm hat 2012 auf einem 35.600 Quadratmeter großen Grundstück in der Albert-Einstein-Straße mit dem Bau begonnen, im April 2016 eröffnet. Die Fläche bietet Erweiterungsoptionen. Der Aushub – immerhin 15.000 Kubikmeter Erde – wurde auf dem hinteren Teil des Grundstücks an der Bahnlinie gelagert. „Der Bauherr ging damals davon aus, die Bodenmassen gut verkaufen zu können“, heißt es in der Sitzungsvorlage der Verwaltung. Doch weder Erdbaufirmen noch Bauunternehmen zeigten großes Interesse. Heute liegen noch 12.000 Kubikmeter Grund an der Bahnlinie. Ein Rad- und Fußweg führt daran vorbei. Laut Bauamtsleiter Christoph Kamplade gibt es keine Hinweise auf Schadstoffe, das hätten Bodenproben ergeben. Vor der Abstimmung entspann sich im Bauausschuss eine lebhafte Debatte. Sonja Baum-Baur (SPD) verwies auf das grundsätzliche Problem einer fehlenden Erdaushubabnahmestelle in der Region. Laut Kamplade ist die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd in Neustadt informiert: „Das Problem ist erkannt.“ Die Stadtverwaltung werde bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans untersuchen, ob eine Fläche als Deponie für Erdaushub ausgewiesen werden könne. Wolfgang Freiermuth (FWG) warnte davor, die Stadt könne am Ende auf den Kosten der Schramm’schen Erdentsorgung sitzenbleiben und verlangte eine Bankbürgschaft als Sicherheit. Die Wirtschaftlichkeit der Entsorgung könne keine Rechtfertigung dafür sein, nichts zu unternehmen, betonte Peter Heuberger (CDU). „Belohnen wir jemanden, der sich fünf Jahre nicht an geltendes Recht gehalten hat?“, fragte Jakob Wagner. Es sei nicht beabsichtigt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Firma einzuleiten, beantwortete Kamplade eine entsprechende Frage. Das brachte Wagner nur noch mehr in Rage. „Ich finde das nicht in Ordnung. Das ist ein Schlag ins Gesicht“, sagte er. Leute würden bestraft, wenn sie mit einer Flasche Bier durch den Ostpark liefen, und da geschehe nichts. Der Baudirektor konterte, es könne nicht Ziel der Stadt Landau sein, Firmeninhaber dazu zu bringen, dass sie Material Hunderte von Kilometern beispielsweise nach Sachsen-Anhalt karrten, weil sie dort billiger entsorgen könnten. „So tun wir der Umwelt keinen Gefallen.“ Der Erdhügel schade an der Stelle niemandem, keinem Tier und keinem Menschen. Oh doch, reagierte Wagner zunehmend verärgert, der Vorgang schade dem Rechtsempfinden „aller unser Bürger“. Und er befördere Politikverdrossenheit, Große würden gegenüber dem kleinen Individuum bevorzugt behandelt. Auch Lukas Hartmann (Grüne) äußerte sich kritisch: „Da hat jemand fünf Jahre gegen die Regeln verstoßen, wahrscheinlich aus ökonomischen Gründen. Und wir legitimieren das.“ Die kritischen Bemerkungen gefielen Bernd Löffel (CDU) nicht, der an anderer Stelle schon eigene Erfahrungen gemacht hat, wie er sagte. Der Unternehmer betonte: „Es geht hier um einen Investor. Investoren behandeln wir ja immer positiv.“ Eine Rüge geht für Löffel in Ordnung, ein Bußgeld sei sicher überzogen. Der Unternehmer müsse sich überlegen, wo er mit dem Aushub hinwolle, sagte Michael Dürpold (FWG). Am Ende gestand die Mehrheit des Bauausschusses der Firma Schramm zwei weitere Jahre Lagerung zu. Wagner, Hartmann und Christian Kolain (Grüne) stimmten dagegen, Heuberger enthielt sich der Stimme.

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