Kreis Germersheim Fuchs nach Stunden von Qualen erlöst

91-69042952.jpg

Büchelberg: Gestern morgen musste ein Jagdpächter einen jungen Fuchs erschießen, der in einer Totschlagfalle fest hing. Zuvor hatte das verletzte Tier möglicherweise stundenlang Qualen erleiden müssen. Die Falle stand in einem Gehege, in dem Hühner und Schafe gehalten werden. Laut Polizei sind solche Fallen seit Jahren verboten.

Die Schmerzensschreie des verletzten Fuchses waren bis zum Weg in Richtung Wasserturm/Grillhütte zu hören. Sie machten nämlich eine Spaziergängerin, die dort unterwegs war, auf das Tier aufmerksam, das möglicherweise schon seit Stunden in der Falle fest hing. Die Frau informierte die Polizei, die wiederum den Jagdpächter verständigte. Gegen 8 Uhr beendete der Jäger das Leiden des gefangenen Fuchses. In dem Gehege leben neben Hühnern auch einige Schafe, die auf dem bis zum blanken Erdreich abgegrasten Boden allerdings kein Futter mehr finden. „Der Gebrauch solcher Totschlagfallen ist seit vielen Jahren streng verboten und steht unter Strafe“, so der Jäger zur RHEINPFALZ: „Das Tier wurde durch die Falle nicht getötet, sondern im Schädelbereich schwer verletzt.“ Der Fuchs musste eventuell schon stundenlang in der Falle gehangen sein und schrie jämmerlich, so der Jäger. Das Tier musste also erhebliche Schmerzen haben. Schon allein für das Fangen von Füchsen braucht es eine Genehmigung, erläutert die Kreisverwaltung Germersheim die jagdrechtliche Situation. Fallen dürfen dabei nur von sachkundigen Personen aufgestellt werden. Bei dem Vorfall in Büchelberg handele es sich mindestens um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Die Kriminalpolizei ermittelt. (lap)

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x