Kusel Strafe um halbes Jahr reduziert

Ein 37-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hat vor dem Landgericht Zweibrücken einen Teilerfolg in einem Berufungsverfahren erzielt. Seine Haftstrafe fällt um ein halbes Jahr kürzer aus.

Wegen des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung war er im November vom Amtsgericht Landstuhl zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft nur zwei Jahre und neun Monate beantragt. Nun wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zusammen mit seinem Rechtsanwalt aus Kaiserslautern erschien er vor dem Landgericht in Zweibrücken. Gleich zu Beginn der Verhandlung machte der Anwalt deutlich, dass es sich nur um eine sogenannte Beschränkungsberufung handele. Da sein Mandant voll geständig sei, solle sich das Gericht lediglich mit der Höhe des Strafmaßes befassen. Daher verzichteten die Staatsanwaltschaft wie auch das Gericht auf eine neuerliche Beweisaufnahme. Bereits geladene Zeugen brauchten keine Aussagen mehr zu machen; einige Zeugen wurden noch rechtzeitig benachrichtigt, dass ihr Kommen nicht mehr erforderlich ist. Das Gericht befasste sich nun mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt. Kaum wegen anderer Delikte aus der Haft entlassen, mietete sich der Angeklagte im Landkreis Kaiserslautern eine zirka 100 Quadratmeter große Wohnung in einem bewohnten Mehrfamilienhaus. Anstatt dort einzuziehen, baute er innerhalb kurzer Zeit die Wohnung zu einer Indooranlage um, in der er Cannabispflanzen züchtete. Dazu der Angeklagte: „Ich musste was machen, um Geld zu verdienen.“ Dass er zu diesem Zeitpunkt noch unter Bewährungsaufsicht stand, interessierte ihn offenbar wenig. Auch mangelte es ihm wohl am nötigen Wissen, um die Anlage fachgerecht zu betreiben: Dazu gehören Belüftungs- und Heizanlagen, die mit Starkstrom betrieben werden. In der Nacht zum 23. Oktober 2015 jedenfalls kam es zu einem Brand, wobei die Wohnung und das Dach des Hauses zerstört wurden. Die Wohnung im Erdgeschoss wurde durch das Löschwasser unbewohnbar. Der Schaden wurde auf rund 100.000 Euro beziffert. Trotz der Zerstörung konnte die Polizei nach den Brandermittlungen noch 77 Cannabispflanzen teilweise bis zu einer Höhe von 1,80 Meter sowie abgeerntetes Pflanzenmaterial finden und sicherstellen. Experten gehen davon aus, dass der Angeklagte mit diesen Pflanzen etwa zwei Kilogramm Marihuana hätte herstellen können. Kein gutes Bild über den Angeklagten konnte die Bewährungshelferin aus Kaiserslautern vermitteln. Das letzte Gespräch hatte sie mit ihm im Juli 2016. Seit dieser Zeit hat sie ihn nicht mehr zu Gesicht bekommen. Dadurch hat der Angeklagte auch gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Er muss Gespräche mit seiner Bewährungshelferin führen und regelmäßig Urinproben abgeben. Auch dies tat er nicht mehr in 2016. Der Richter begründete sein Urteil, in dem er noch deutlich über den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahren und neun Monaten blieb, auch damit, dass der Angeklagte die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen hat. Darüber hinaus hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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