Rheinpfalz Region aktuell: Staatsanwaltschaft: Leiterin gestern ernannt

Justizminister Mertin ernannte Iris Weingardt gestern zur Leiterin der Zweibrücker Staatsanwaltschaft.
Justizminister Mertin ernannte Iris Weingardt gestern zur Leiterin der Zweibrücker Staatsanwaltschaft.

Seit gestern ist es amtlich: Iris Weingardt ist Leiterin der Zweibrücker Staatsanwaltschaft. Sie tritt damit die Nachfolge von Martin Graßhoff an, der seit April die im Schloss ansässige Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken führt (wir berichteten zuletzt gestern). Justizminister Herbert Mertin nannte Weingardt gestern in Mainz „ebenso engagiert wie qualifiziert“. Sie habe sich „in all ihren bisherigen Verwendungen bestens bewährt“. Er wisse die Staatsanwaltschaft Zweibrücken „in guten Händen“, so Mertin. Weingardt trat 1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. 2005 wurde sie zur Zweibrücker Staatsanwaltschaft versetzt, auch in der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken war sie mehrfach tätig. Seit Mai 2012 war sie Oberstaatsanwältin. Im Mai wechselte sie erneut zur Staatsanwaltschaft Zweibrücken, die sie zuletzt stellvertretend leitete. Die Strafverfolgungsbehörde ist eine von vieren im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Eine 51-jährige amerikanische Touristin verursachte in der Kaiserstraße am Dienstagabend einen Unfall mit eher geringem Schaden, als sie gleich mehrfach an eine Hauswand fuhr. Vor Ort konnten die Polizisten bei der Amerikanerin und ihrem britischen Ehemann, der als Beifahrer im Auto saß, starken Alkoholgeruch wahrnehmen. Da sich die Fahrerin der Entnahme der Blutprobe widersetzte, musste diese zwangsweise entnommen werden. Eine Sicherheitsleistung von 350 Euro bezahlte sie ebenfalls nur widerwillig. Bei einer Fahndungsüberprüfung ergab sich, dass gegen die Frau ein Haftbefehl vorlag, weshalb sie in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken gebracht werden musste. Um Mitternacht verhafteten am Mittwoch Bundespolizisten im Hauptbahnhof einen mit Haftbefehl gesuchten Mann. Bei der Kontrolle des 50-Jährigen stellten die Beamten fest, dass er wegen Betrugs zur Fahndung ausgeschrieben war, so die Bundespolizei. Das Amtsgericht Hanau hatte ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der Wohnsitzlose die 1400 Euro nicht bezahlen konnte, kam er in eine Justizvollzugsanstalt, wo er 70 Tage bleiben muss.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x