Donnersbergkreis Zeit für ein Anti-Aggressions-Training

«ROCKENHAUSEN.» Das Amtsgericht Rockenhausen hat einen 41-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung im weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Seine 33-jährige Ehefrau wurde wegen den gleichen Delikten, nur ohne Bedrohung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Reue zeigte das angeklagte Ehepaar aus dem westlichen Donnersbergkreis in seinen Schlussworten. „Ich habe Blödsinn gemacht. Das sehe ich ein und entschuldige mich“, sagte der Mann. Seine Frau, die beteuerte, seit dem zweiten Vorfall im November 2016 nichts mehr getrunken zu haben, erklärte: „Das waren große Fehler, die ich begangen habe. Was ich kann, mache ich wieder gut.“ Sie habe sich auch einem Familienhelfer anvertraut und mit ihrem Mann die Lebensberatung aufgesucht. Über die Geschehnisse des ersten Tatkomplexes hatten mehrere Zeugen widersprüchliche Angaben gemacht (wir berichteten am 27. Juli vom ersten der beiden Verhandlungstage). Nachdem drei weitere Zeugen am zweiten Verhandlungstag ebenfalls nicht wirklich viel beitragen konnten, stand für die Staatsanwaltschaft fest: Das angeklagte Ehepaar, beide stark alkoholisiert, ging an einem späten Abend im Juli 2016 vor einer Pizzeria aktiv auf ein heute 22-jähriges Opfer zu. Der Angeklagte schlug diesem von hinten in den Nacken, drückte den jungen Mann später am Hals gegen eine Hauswand und bedrohte ihn, ehe der Vater des Opfers dazwischenging. Am Boden liegend, wurde der 22-Jährige von einem Hund gebissen, der mit anderen Hunden aus dem Anwesen der Angeklagten ausgebrochen war. Die Ehefrau, die dem Opfer eine Ohrfeige verpasste und dessen T-Shirt zerriss, räumte ein, vergessen zu haben, das Tor ihres Grundstückes abzuschließen. Eine Fahrlässigkeit, die zu einer weiteren Körperverletzung führte. Die Angeklagten haben sich von dem 22-Jährigen, der wie das Ehepaar mit einer kleinen Gruppe Gast der Pizzeria war, provoziert gefühlt und unter nicht geringem Alkoholeinfluss „deutlich enthemmt falsch reagiert“, wie auch die Verteidigung bemerkte. Der zweite Tatkomplex handelte von einem Vorfall im November 2016. Auch hier sah das Gericht es als erwiesen an: Die Angeklagte schlug abends in einer Kneipe eine 40-Jährige erst zu Boden, um sie dann an ihren langen Haaren wieder nach oben zu ziehen. Von „Schockzuständen und Todesängsten“ berichtete das Opfer, das sich, nachdem es entkommen konnte, in der Toilette einsperrte und die Polizei anrief. Währenddessen packte sich der Angeklagte den 53-jährigen Ehemann des Opfers, griff ihm mit der rechten Hand massiv an den Hals und bedrohte ihn mit den Worten „Ich schlag dich tot“. Auch das männlich Opfer konnte entkommen, sah im Augenwinkel noch ein Barhocker nach ihm fliegen, und schloss sich zu seiner Frau in die Toilette ein. Von draußen hörte das Opferpaar die Angeklagte ihrem Ehemann zurufen: „Hör auf. Er war es doch nicht.“ Was die Angeklagten zu dieser Tat veranlasste? Offenbar ein Missverständnis. Die Ehefrau hatte in der Bar zunächst behauptet, dass der 53-Jährige ihre Tochter misshandelt habe, woraufhin dessen Ehefrau diese unwahren Vorwürfe verständlicherweise verbal abwies und die Handgreiflichkeiten der Angeklagten ihren Lauf nahmen. Beim Urteil kam der 33-Jährigen, deren Bewährungszeit auf zwei Jahre angesetzt ist, neben der vom Opfer angenommenen Entschuldigung zugute, dass sie strafrechtlich bisher noch nicht aufgefallen ist. Anders ihr Mann, der bereits sechs Eintragungen – zweimal Diebstahl, zweimal Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug und Nötigung – im Bundeszentralregister stehen hat. Seine Bewährungszeit: drei Jahre, plus 150 Sozialstunden. Das Ehepaar muss zudem ein Anti-Aggressions-Training absolvieren. Die Verteidiger haben das Urteil jeweils nach Absprache mit ihren Mandanten vorläufig akzeptiert. „Es wird wohl auch daraus hinauslaufen, dass das Urteil rechtskräftig ist“, teilte ein Rechtsanwalt der RHEINPFALZ mit.

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