Donnersbergkreis Kriegsfeld: Vom US-Militär liegt kein Antrag für "North Point" vor

Die amerikanischen Streitkräfte haben gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Interesse am ehemalige Munitionsdepot „
Die amerikanischen Streitkräfte haben gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Interesse am ehemalige Munitionsdepot »North Point« bei Kriegsfeld bekundet. Ein für die Nutzung notwendiger Antrag zur Überlassung der Liegenschaft beim Bundesverteidigungsministerium in Berlin ist aber bislang nicht gestellt worden.

„Derzeit und in der jüngeren Vergangenheit liegen beziehungsweise lagen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Liegenschaftsanforderungen der US-Streitkräfte zu ehemaligen Munitionsdepots vor.“ Das hat eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt. Zu den Aussichten, ob denn eine Anfrage bezüglich des ehemaligen Munitionsdepots „North Point“ bei Kriegsfeld Erfolg haben würde, kann die Sprecherin keine Aussage treffen.

Dass die amerikanischen Streitkräfte gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Interesse an der Nutzung von Liegenschaften in Deutschland für Lager- und Unterbringungszwecke geäußert haben, wie in der vergangenen Woche berichtet, hat in der Nordpfalz für Aufsehen gesorgt. Unter den angefragten Liegenschaften befindet sich nämlich auch das ehemalige Munitionsdepot „North Point“, wie ein Sprecher der Bundesanstalt gegenüber der RHEINPFALZ bestätigte. Die Bundesanstalt ist für die Vermarktung des Geländes zuständig. Jedoch sei dies noch eine allgemein gehaltene Anfrage. Ein Sprecher der US-Army Europe sagte, dass es grundsätzlich Überlegungen gebe, in Europa personell und materiell aufzurüsten. Konkret sei hier jedoch nichts. „Ob diese Liegenschaft tatsächlich zur Nutzung für militärische Zwecke in Betracht gezogen wird, ist heute noch nicht absehbar“, betonte auch der Sprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn. In Berlin jedenfalls ist bislang keine Liegenschaftsanforderung der US-Streitkräfte zu ehemaligen Munitionsdepots beim Bundesministerium der Verteidigung eingetroffen, wie die Sprecherin betont. Ob eine solche auch Aussicht auf Erfolg hätte und der „North Point“ wieder vom US-Militär genutzt werden darf, kann sie nicht sagen – „aufgrund der Klagebefugnis der betroffenen Gemeinde(n)“. Sollten die US-Streitkräfte das Areal bei Kriegsfeld ganz oder teilweise nutzen wollen, müssen sie die Überlassung des Geländes durch eine förmliche Liegenschaftsanforderung beim Bundesministerium der Verteidigung beantragen. „Nach Artikel 48 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut ist der Bund verpflichtet, den Gaststreitkräften Liegenschaften zu beschaffen und für die Dauer ihres militärischen Bedarfs zur Verfügung zu stellen“, so die Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Das erfolge nach einem bestimmten Ablauf. Zunächst werde ein Anhörungsverfahren bei der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stellen eingeleitet. Laut der Sprecherin beteiligen die Bundesländer in diesem Fall alle betroffenen Behörden des Landes und die Gemeinden. „In einer abschließenden Stellungnahme bewertet die Landesregierung die Einwendungen und empfiehlt dem Bundesministerium der Verteidigung, das Vorhaben abzulehnen beziehungsweise vorbehaltlos oder auch unter Vorbehalten zuzustimmen“, so die Sprecherin. Im Anschluss daran erfolge die Abwägung der militärischen und zivilen Interessen durch das Verteidigungsministerium. „Das Landbeschaffungsgesetz geht zunächst davon aus, dass sich der Eigentümer mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einigt“, teilt die Sprecherin mit. In Ausnahmefällen sei jedoch auch eine Enteignung möglich. Wie lange ein solches Verfahren dauere, lasse sich schwer sagen – „aufgrund der Vielzahl der vom jeweiligen Bundesland gegebenenfalls zu beteiligenden Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden“.

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