Donnersbergkreis Grünes Licht für Baugebiet Süd

Blick auf das künftige Baugebiet: Zur Kerzenheimer Straße hin (rechts) soll ein Lärmschutzwall entstehen.
Blick auf das künftige Baugebiet: Zur Kerzenheimer Straße hin (rechts) soll ein Lärmschutzwall entstehen.

Der Gemeinderat Göllheim hat in seiner jüngsten Sitzung einmütig beschlossen, den ersten Bauabschnitt des Baugebietes Süd X zu erschließen. So soll es möglich sein, bereits im Herbst 2018 neue Bauplätze anbieten zu können.

Nachdem in den Baugebieten Süd VIII und IX insgesamt nur noch fünf baureife Bauplätze zur Verfügung stehen und auch für diese schon Vormerkungen vorliegen, hat der Rat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, im Baugebiet „Süd X“ im ersten Bauabschnitt mit Erschließungsvorbereitungen zu beginnen. Dieser knapp 1,6 Hektar große Abschnitt grenzt an den Vorgängerbebauungsplan Süd IX an. Für diesen Baubereich soll das Planungsbüro Obermeyer aus Kaiserslautern alsbald mit den vorbereitenden Arbeiten beginnen. Im Frühjahr 2018 sollen die Ausschreibungen anlaufen. Zuerst sind die Gemeindewerke gefordert, um Kanal- und Wasserversorgungsleitungen sowie Baustraßen herzustellen, die zunächst nur auf einer Breite von drei Metern asphaltiert werden. Zwischenzeitlich soll auch die Verbindungsspange zur Kerzenheimer Landstraße gesichert werden. Wenn alles nach Plan läuft, will die Gemeinde mit dem Verkauf der geplanten 26 Bauplätze mit einer mittleren Größe von um die 450 Quadratmeter beginnen, für die nach der Einzelplanung die Genehmigungsanträge eingereicht werden können. Gebaut werden sollen Einzel- und Doppelhäuser. Reihenhäuser sind nicht vorgesehen. Gegenüber früheren Gewohnheiten hat man auf große Bauplätze verzichtet und ist dem Trend der Zeit gefolgt. Dennoch ist es wegen der durchlaufenden Baulinien und -grenzen und nicht vorbestimmter Grundstückgrenzen möglich, auch größere Bauplätze auszuweisen, sofern nur je Block ein selbstständig bebaubares Einzelgrundstück verbleibt. Details können Interessierte im Bebauungsplan einsehen, der allerdings noch Änderungen erfahren kann. Die Grundstückspreise sind noch nicht festgelegt, auch weil die geschätzten Kosten von 300.000 Euro für den notwendige Lärmschutzwall als Abgrenzung zur L449 die Grundstückspreise nicht unerheblich beeinflussen werden. Die Gemeinde will noch Regularien für den Verkauf entwickeln. Hartmüller betonte noch, dass Reihenhäuser nur dann im Nordbereich entstehen können, wenn ein Bauträger gefunden werden kann. Im Übrigen erinnerte er an das Vorantreiben der Innenentwicklung und an die in Göllheim aufgrund der guten Infrastruktur hohe Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen.

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