Donnersbergkreis Aktuell: Hilfe für von Spätfrost betroffene Landwirte

«Kirchheimbolanden.» Obstbaubetriebe, die von Schäden durch Spätfröste im April in ihrer Existenz bedroht sind, können bis spätestens Freitag, 28. Juli, ihre Schäden an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) melden. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Mit den dort bereitgestellten Mitteln sollen Verluste teilweise ausgeglichen und die Fortführung des Unternehmens gesichert werden. Im Internet wurden unter www.add.rlp.de unter der Rubrik Finanzhilfen – Elementarschäden entsprechende Formulare eingestellt. Nach der Schadensmeldung und Prüfung der Angaben können Anträge zur Zahlung von Finanzhilfen gestellt werden, so die Kreisverwaltung. Dabei gelte: Die Schäden für den Betriebszweig Obstbau müssen mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung erreichen. Und es muss ein Mindestschaden von 3000 Euro entstanden sein. Als Zuschuss kann ein Drittel der festgestellten Schadenssumme gewährt werden, die Höchstförderung beträgt 10.000 Euro.

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