Kreis Kaiserslautern Zur Sache: Ehe und Lebenspartnerschaft

2001 hat die rot-grüne Koalition für homosexuelle Paare die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durchgesetzt. Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe: Das ist gleich: In den vergangenen Jahren wurden die Rechte von homosexuellen Lebenspartnerschaften gestärkt. Mittlerweile sind sie in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt – etwa in der Unterhaltspflicht, dem Erbrecht und dem Steuerrecht. Auch die Regelung zum Familiennamen ist gleich. Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 entschieden, dass eingetragene Lebenspartner ihre Einkommen gemeinsam versteuern lassen können und vom Ehegattensplitting profitieren. Das ist anders: Die gemeinsame Adoption eines Kindes war in einer Lebenspartnerschaft bis jetzt noch nicht möglich. Nur ein Lebenspartner kann ein fremdes Kind adoptieren. Anschließend kann auch der andere Partner das Kind adoptieren, sodass beide als Eltern verantwortlich sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2013 bestätigt. Es handelt sich um ein äußerst kompliziertes Verfahren. Ebenso möglich ist eine Stiefkindadoption: Hat ein Partner ein leibliches Kind, kann es der andere adoptieren. Ehen können geschieden werden, Lebenspartnerschaften werden aufgehoben, ohne dass daraus rechtliche Konsequenzen folgen.

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