Kaiserslautern Zur Sache: Austausch von Spielern

Beim Austausch von Fußballspielern aus der ersten in die zweite oder gar dritte Mannschaft müssen die Vereine einiges beachten, sonst drohen Punktverluste oder im schlimmsten Fall sogar ein Nichtaufstieg, wie es zuletzt zum Beispiel in der Relegation zur Verbandsliga Südwest geschehen ist. Eine wichtige Rolle spielt dabei der 1. Juli. An diesem Datum beginnt immer die neue Saison, auch wenn da noch kein Meisterschaftsspiel stattfindet. Spieler, die an diesem Tag bereits 23 Jahre alt sind, unterliegen der sogenannten Schutzfrist. Spielt ein solcher Spieler zum Beispiel am Sonntag in der ersten Mannschaft, darf er frühestens zwei ganze Tage später, also am Mittwoch, in der zweiten Mannschaft eingesetzt werden. Dies darf pro Spieltag auch nur mit höchstens drei Akteuren passieren. In der dritten Mannschaft darf er gar nicht eingesetzt werden, da er immer nur eine Mannschaft nach unten gereicht werden darf. Knifflig wird es immer am Saisonende, denn da greift eine zusätzliche Regel: War ein Spieler am 1. Juli bereits 21 Jahre alt und spielte im Zeitraum der letzten vier Spieltage der zweiten Mannschaft in der ersten Mannschaft, darf er nicht mehr nach unten in die zweite wechseln. Viele Vereine denken jedoch häufig, dass die letzten vier Partien der zweiten Mannschaft gemeint sind, doch können es durch Verlegungen oder eventuelle Relegationsspiele auch einmal mehr als vier sein, für die dies gilt. Entscheidend ist das Datum des regulären viertletzten Spieltags, das in dieser Saison der 6. Mai 2018 ist. Ausgenommen von dieser Regel sind neben den jüngeren Spielern auch Spieler, die mindestens 40 Jahre alt sind. Doch gilt auch hier wiederum: maximal drei Spieler pro Spiel.

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