Kreis Kaiserslautern Mit Schlüssel der Ex-Freundin auf Diebestour

Für einen Wohnungseinbruch, den er im August 2015 in Otterberg begangen hatte, musste sich gestern ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht Kaiserslautern verantworten. Er kam vor allem deshalb mit einer Bewährungsstrafe davon, weil er dem Gericht die Abkehr von seiner Drogensucht glaubhaft darstellen konnte.

„Dragon Ink“, zu deutsch Drachentinte, steht in großen gotischen Lettern auf dem T-Shirt des Angeklagten, der vom Hals bis hinunter zum Unterschenkel großflächig tätowiert ist. Mit leiser Stimme gesteht er, irgendwann in der Woche zwischen dem 14. und 19. August in ein Wohnhaus in Otterberg eingedrungen zu sein, in dem er kurz zuvor selbst noch als Mieter gewohnt hatte. Dabei habe er neben drei Farbfernsehern und einem Smartphone zunächst auch das Auto des früheren Nachbarn mitgehen lassen, weil er die Beute „ja irgendwie abtransportieren musste“. „Zumindest der Pkw ging aber wieder an den rechtmäßigen Besitzer zurück“, fügt der Verteidiger eilfertig hinzu. Kurios ist ebenfalls, dass der 29-Jährige nicht mit Gewalt in das Haus einbrechen musste, sondern durch die Tochter der Familie im Besitz eines Schlüssels war. „Mit der war ich früher mal zusammen. Da hat sie mir die Schlüssel ausgeliehen“, räumt der junge Mann kleinlaut ein. „Dass ich die Schlüssel für den Einbruch nutzen würde, hat sie aber nicht gewusst.“ Erst später sei man in der Familie darauf gekommen, wer da wohl seine Leihgabe für die illegale Vermögensmehrung missbraucht haben könnte. Ein Detail, das übrigens juristisch von Belang ist: Wenn dem rechtmäßigen Eigentümer des Schlüsselbunds zum Zeitpunkt der Tat sein Verlust noch nicht bewusst ist, kann das Gericht vom Delikt des sogenannten Wohnungseinbruchsdiebstahls abrücken und stattdessen auf den Vorwurf des einfachen Diebstahls ausweichen. Dabei beträgt die Mindeststrafe nur noch sechs Monate und nicht mehr ein ganzes Jahr, wie es der Gesetzgeber für gewaltsames Eindringen in fremde Wohnungen als Regelstrafe fordert. Eine Variante, von der die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auch Gebrauch macht. Sie fordert ein halbes Jahr Gefängnis mit einer zweijährigen Bewährungsfrist. „Unter anderem, weil der Angeklagte nicht nur geständig ist, sondern auch die Abkehr von seiner Drogensucht glaubhaft machen konnte“, wie sie sagt. Der 29-Jährige hatte seine Abstinenz vor allem damit begründet, dass er seinen zwei Söhnen künftig ein verantwortungsvoller Vater sein will: „Die eigene Wohnung habe ich schon, clean bin ich inzwischen auch, und ab August habe ich einen Job in Aussicht“, schilderte der Angeklagte dem Gericht seine derzeitige Lebenssituation. Das dreiköpfige Gremium gab dem jungen Mann nach kurzer Beratung eine weitere Chance: Sechs Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung, dazu die Auflage, eine ambulante Drogentherapie mit regelmäßiger Kontrolle zu besuchen. Außerdem eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, die dem Kaiserslauterer Drogenhilfe-Verein zugute kommt. Ein Urteil, dem sowohl der Angeklagte und sein Verteidiger als auch die Staatsanwältin noch vor dem Richtertisch zustimmten. Der Beschluss erhält damit Rechtskraft.

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