Kaiserslautern Kaiserslautern: Stadtrat will wiederkehrende Beiträge auch für Kernstadt

Die Straße Am Obergarten in Morlautern war 2013 eine der ersten Straßen, die nach dem Prinzip der wiederkehrenden Beiträge erneu
Die Straße Am Obergarten in Morlautern war 2013 eine der ersten Straßen, die nach dem Prinzip der wiederkehrenden Beiträge erneuert wurden. Nun wird das System auf die Kernstadt ausgeweitet.

Schrittweise soll das Prinzip nach dem Willen des Stadtrats ausgeweitet werden.

Seit Jahren gibt es beim Straßenausbau in den Ortsteilen das Prinzip der wiederkehrenden Beiträge. Das soll nun auch in der Kernstadt eingeführt werden. Am 28. August will der Stadtrat die schrittweise Umstellung beschließen. Wie Baudezernent Peter Kiefer ausführt, soll der Stadtrat der Verwaltung Grünes Licht geben, mit den vorbereitenden Arbeiten und Maßnahmen für die Umstellung zu beginnen. Außerdem seien Abrechnungsbezirke gebildet worden, die vom Rat abgesegnet werden müssen. „Erst wenn die Erfassungs- und Umstellungsarbeiten abgeschlossen sind, wird die Ausbausatzung formell geändert“, sagt Kiefer. Die Umstellung bedeutet für Hausbesitzer in der Stadt, dass das Prinzip der einmaligen Ausbaubeiträge, die nur für Anlieger einer Straße fällig werden, die neu gemacht wird, ad acta gelegt wird. Stattdessen gelten künftig wiederkehrende Beiträge, dabei werden alle Grundstückseigentümer in einem Abrechnungsbezirk für Straßenausbau herangezogen. Für die Umstellung in der Kernstadt sind nach den Worten des Baudezernenten noch einige Vorarbeiten zu leisten. Beim bereits am 20. Dezember 2010 gefassten Grundsatzbeschluss, dass das Straßenausbausystem auf wiederkehrende Beiträge umgestellt werden soll, seien zwar Daten erfasst und die Immobilien in der Stadt begutachtet worden, wobei Aushilfskräfte durch die Straßen liefen und beispielsweise prüften, ob in Häusern gewerbliche Nutzungen sind. Die Daten müssten nun aber aktualisiert werden, so würden wieder Häuser in Augenschein genommen, vieles laufe aber am Computer in den Büros, erklärt Kiefer. Seine Mannschaft hat bereits 16 Abrechnungsbezirke gebildet, wobei Bahnlinien oder größere Straßen als Abgrenzung gewählt wurden. Die Bezirke lehnen sich grob an Ortsbezirke in der Stadt an, die Grenzen sind aber nicht identisch. Für jeden Abrechnungsbezirk wird künftig ein Baupogramm beschlossen, das in der Regel vier Jahre läuft. In dieser Zeitspanne werden die schlechtesten Straßen in dem Bezirk, die vom Referat Tiefbau katalogisiert sind, hergerichtet. Warum hat die Verwaltung nicht die gesamte Kernstadt als einen Abrechnungsbezirk genommen? „Das ist rechtlich nicht statthaft“, sagt Kiefer. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 sei es geboten, die gesamte Kernstadt in einzelne Bezirke zu unterteilen. So sei gewährleistet, das etwa Bürger, die im Osten der Stadt am Hauptfriedhof wohnen, nicht für einen Straßenausbau am Klinikum im Westen der Stadt herangezogen werden. Wenn das System der wiederkehrenden Beiträge als Satzung beschlossen ist, wird es nicht sofort in allen 16 Bezirken der Kernstadt angewendet. Grund ist, dass laufende Baumaßnahmen, die in den Vorjahren mit größerem Aufwand begonnen wurden und die noch laufen oder anstehen, zu Ende geführt werden müssen. In diesen Fällen auf wiederkehrende Beiträge umzustellen, würde zu erheblichen Einnahmeausfällen führen, erklärt Kiefer. Dort wo solche Arbeiten noch erledigt werden müssen, etwa am Schillerplatz oder dem Eisenbahnviadukt in der Pfaffenbergstraße, könnten noch Jahre vergehen, bis das System der wiederkehrenden Beiträge zur Anwendung kommt. Wenn der Stadtrat die 16 gebildeten Abrechnungsbezirke absegnet, müssten Bauprogramme aufgelegt werden, sagt Kiefer. Das müsse dann auch im Doppelhaushalt 2018/2019 berücksichtigt werden.

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