Kreis Kaiserslautern Gericht wartet auf Gutachten

Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der Sprengstoff in der Kanalisation seines früheren Hauses in Martinshöhe versteckt haben soll. Wann der Fall verhandelt wird, steht noch nicht fest. Laut Landstuhler Amtsgericht steht noch ein Gutachten aus.

Im vergangenen Oktober hatte ein größerer Polizeieinsatz in Martinshöhe für Aufsehen gesorgt: In der Abwasserleitung eines Hauses war Sprengstoff gefunden worden. Es handelte sich laut Polizei um Mini-Silvesterböller, die mit Gaskartuschen zusammengebunden waren und den Abfluss verstopften. Spezialkräfte rückten an und sorgten für eine kontrollierte Sprengung. Der ehemalige Besitzer des Anwesens, der nicht mehr in Martinshöhe wohnt, wurde daraufhin als mutmaßlicher Täter festgenommen. Sein früheres Haus war zwangsversteigert worden; bereits vor dem Sprengstofffund gab es laut Polizei eine Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen und dem neuen Eigentümer. Der jetzt angeklagte Mann habe den neuen Besitzer mit einem Blumentopf beworfen. Er muss sich demnächst vorm Landstuhler Amtsgericht wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten; zudem wird ihm vorgeworfen, er habe eine Sprengstoffexplosion vorbereitet. Das Gericht wartet derzeit noch auf ein Gutachten. Nachdem der Mann festgenommen worden war, wurde bereits sein Gesundheitszustand untersucht. Vermutlich wird es bei der Gerichtsverhandlung um die Frage gehen, ob er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte handelte.

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