Kaiserslautern Feuer vor der Wohnungstür gelegt

Wegen schwerer Brandstiftung, begangen im August letzten Jahres in einem Kaiserslauterer Wohnhaus, sowie mehrfachen Beleidigungen und Bedrohungen steht seit gestern ein 25-Jähriger vor dem Landgericht. Hinter den insgesamt acht Anklagepunkten schienen am ersten Verhandlungstag allerdings auch die Schwierigkeiten eines jungen Mannes durch, endlich erwachsen zu werden.

Zwei Wachleute führen den Angeklagten an diesem Morgen aus der Untersuchungszelle in den Gerichtssaal. In aller Ruhe nehmen sie ihm die Handschellen ab und weisen ihm den Platz auf der Anklagebank, unmittelbar neben seinem Pflichtverteidiger. Doch bevor der junge Mann auch nur ein Wort mit dem Rechtsanwalt spricht, geht sein Blick einmal durch den Zuschauerraum: Dort hinten sitzen seine Eltern, ein Ehepaar mittleren Alters. Ein Lächeln wechselt durch den nüchternen Raum, begleitet von beinahe zärtlichen Gesten. Im krassen Gegensatz zu dieser Szene steht die Anklageschrift, die wenige Minuten später von der Staatsanwältin verlesen wird. Nicht weniger als acht verschiedene Delikte hält sie dem inzwischen 25-Jährigen vor. Besonders gravierend ist dabei der Vorwurf, wonach er am 31. August letzten Jahres vorsätzlich einen Brand vor der Mietwohnung seiner ehemaligen Freundin in der Kaiserslauterer Innenstadt gelegt haben soll. Und das „in dem Wissen, dass sich Menschen in der Wohnung befanden“, wie die Anklage es formuliert. Strafrechtlich heißt dieses Delikt „schwere Brandstiftung“ und wird „mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“ bestraft. Tatsächlich musste die Bewohnerin des Hochhauses damals mit der Drehleiter aus ihrer Wohnung geborgen werden. Denn der Angeklagte hatte an jenem frühen Morgen zunächst durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür versucht, Einlass bei seiner früheren Freundin zu finden. Als das nicht gelang, zündete er kurzerhand ein Stück Schaumstoff-Matratze an, das sich nebst allerlei Gerümpel im Hausflur befand. „Aus Frust“, wie der junge Mann es formuliert, und angeblich unter dem Einfluss von reichlich Alkohol und Drogen. Anschließend suchte der Brandstifter zwar das Weite, fand es aber nur bedingt. Ein Augenzeuge, der an diesem Morgen just bei jener Mieterin zu Besuch war, stellte den Angeklagten in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses. Und das recht handfest: „Ich habe ihm ein paar gegeben“, schilderte dieser junge Mann gestern als Zeuge. „Aber er hat sich auch gewehrt. Ich habe einen kräftigen Schlag auf die Augenbraue bekommen.“ Die Sache nahm erst ein Ende, als die Polizei eingriff und den vermeintlichen Brandstifter in Gewahrsam nahm. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen ihren Delinquenten noch mehrere Strafanzeigen vorlagen – unter anderem wegen Beleidigung und Bedrohung der gleichen jungen Frau. Der Angeklagte räumt die Brandstiftung gleich zu Beginn der Verhandlung ein, schildert sich aber als eine Art Opfer seiner Großzügigkeit. Schließlich habe er der jungen Frau ein paar Monate zuvor rund 1800 Euro geliehen − angeblich, damit sie eine verhängte Geldstrafe begleichen konnte. „Hoch und heilig“ habe sie ihm versprochen, die Summe in Raten zurückzuzahlen, was allerdings nicht geschehen sei. Dies war wohl eine Art Tiefpunkt einer Beziehung, die zum Schluss offenkundig vom Austausch ziemlich beleidigender Botschaften über sogenannte soziale Netzwerke geprägt war. Der Vorsitzende Richter verliest sie nur in Auszügen, was allen Anwesenden vollkommen genügt. Die junge Frau, Adressatin sowohl dieser Internet-Botschaften als auch jenes morgendlichen Feuer-Attentats, sollte gestern als Zeugin zur Verhandlung erscheinen. Das tat sie nicht – „trotz ordnungsgemäßer Ladung“, wie der Vorsitzende Richter betonte. Deshalb wird sie am nächsten Verhandlungstag wohl in polizeilicher Begleitung vorgeführt. Ebenso wie eine zweite Zeugin, die bei dem morgendlichen Konflikt angeblich ebenfalls vor Ort war. Der Prozess wird am 27. September um 9 Uhr fortgesetzt.

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