Kreis Kaiserslautern „Er war auf Krawall gebürstet“

Wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen hatte das Amtsgericht in Landstuhl am 22. März einen 33-Jährigen aus dem Landkreis Kusel zu vier Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Da der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat, musste sich gestern das Landgericht in Zweibrücken erneut mit dem Verfahren befassen.

Laut Anklageschrift soll der Mann in der Nacht zum 11. September gleich drei Männer aus dem Landkreis Kaiserslautern mit Faustschlägen und Tritten traktiert haben. Zwei der Männer erlitten dabei schwere Verletzungen. Der Angeklagte, der in Begleitung seiner Rechtsanwältin erschien, bezeichnete die Vorwürfe, die gegen ihn gerichtet sind, als falsch. Seiner Meinung nach hat er sich nur zur Wehr gesetzt, da er körperlich angegriffen worden sei. Insgesamt zehn Zeugen wurden von der fünften Strafkammer vorgeladen, um ihre Aussagen zu machen. Unter anderem wurden die drei Geschädigten, der Taxifahrer, vier Security-Männer aus der Szene rund um die Landstuhler Bahnstraße und ein Polizeibeamter angehört. Ein Geschädigter, der ordnungsgemäß geladen war, musste von der Polizei vorgeführt werden. Ausgangspunkt für den Vorfall aus dem vergangenen Jahr war die Kerwe in Mackenbach. Nach Mitternacht orderten die Männer aus dem Landkreis ein Taxi, um damit nach Landstuhl zu fahren und dort weiterzutrinken. Der Angeklagte, der ebenfalls die Kerwe besucht hatte, wollte ebenso nach Landstuhl. Ein Geschädigter hatte bereits auf dem Rücksitz des bestellten Taxis Platz genommen, als der Angeklagte sich auf den Beifahrersitz setzte und dem Taxifahrer einen Zehn-Euro-Schein zuwarf. Der Fahrer erklärte ihm daraufhin, dass das Taxi bereits bestellt sei und noch zwei Fahrgäste fehlten. Nach einem Disput wurde der Mann mitgenommen, um die Situation zu beruhigen. Während der Fahrt kam es jedoch zu verbalen Auseinandersetzungen und Faustschlägen gegen einen der anderen Männer. Dazu der Taxifahrer vor Gericht: „Der Angeklagte war von Beginn an auf Krawall gebürstet, ich wusste, dass das nicht gut geht.“ Mit drastischen Worten schilderte der Fahrer die Beleidigungen, mit denen der Angeklagte einen der Mitfahrer während der Fahrt bedacht haben soll. „Kurz vor Landstuhl warf er einen 100-Euro-Schein auf mein Armaturenbrett und forderte mich auf anzuhalten, damit er die drei jetzt fertigmachen könne.“ Dies tat der Taxifahrer jedoch nicht und fuhr weiter in Richtung Landstuhl. In der Bahnstraße hielt er an. Dann soll der Angeklagte, der auf dem Beifahrersitz saß, ausgestiegen, die rückwärtige Tür des Taxis geöffnet und auf einen Insassen eingeschlagen und getreten haben. Dieser versuchte, auszusteigen und zu flüchten. Er konnte jedoch von dem Angeklagten eingeholt werden. Dann erhielt er offenbar einen Faustschlag und einen Tritt ins Gesicht. Der Geschädigte fiel auf die Straße und wurde ohnmächtig. Prellungen und Platzwunden im Gesicht, ein kaputtes Knie und ein ramponierter Schneidezahn waren die Folge. Der zweite Geschädigte wollte seinem Kumpel helfen und stieg ebenfalls aus dem Taxi. Er wurde von dem Angeklagten ins Gesicht geboxt und getreten, als er bereits auf dem Boden lag, so der Vorwurf. Er verlor ebenso das Bewusstsein. Der Mann, der unter anderem einen Riss in der Schädeldecke und eine Rippenfraktur erlitten hatte, war insgesamt fünf Wochen krankgeschrieben. Den dritten Mitfahrer attackierte der 33-Jährige ebenso, dieser verlor aber nicht das Bewusstsein. Der Angeklagte ging in eine Bar, um noch etwas trinken. Bei der Schlägerei hatte er aber eine Packung Zigaretten verloren, in der sich auch Geld befand. Deshalb kehrte er an den Tatort zurück und suchte danach. Anschließend trat er angeblich noch einmal auf die am Boden liegenden Geschädigten ein. Außerdem soll er einen der Geschädigten nach seinem Geld durchsucht haben. Jetzt kam die Stunde der Security-Männer, die den Vorfall zwischenzeitlich mitbekommen hatten und den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei trotz heftiger Gegenwehr am Boden festhielten. Die Verhandlung wird am Dienstag, 8. August, vor dem Zweibrücker Landgericht fortgesetzt.

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