Kreis Kaiserslautern Ein halbes Jahr kürzer in den Knast

Ein 37-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein erzielte am Dienstag vor dem Landgericht Zweibrücken einen Teilerfolg in einem Berufungsverfahren. Sechs Monate weniger muss er nun absitzen. Der Mann hatte eine Cannabis-Plantage in einem Wohnhaus im Landkreis Kaiserslautern betrieben und damit einen Brand ausgelöst.

Wegen illegalem Anbau von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung wurde er im November vom Amtsgericht Landstuhl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, obwohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft nur zwei Jahre und neun Monate beantragt hatte. Gestern wurde er im Berufungsverfahren von einem Schöffengericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem trägt er die Verfahrenskosten. Zusammen mit seinem Rechtsanwalt, Philipp Adam aus Kaiserslautern, erschien er vor dem Landgericht in Zweibrücken. Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte Adam, dass es sich nur um eine sogenannte Beschränkungsberufung handelt. Da sein Mandant voll geständig ist, sollte sich das Gericht lediglich mit der Höhe des Strafmaßes befassen. Eine erneute Beweisaufnahme war daher in Absprache zwischen Staatsanwalt Stephan Heinekamp und Richter Michael Schubert nicht mehr erforderlich. Bereits geladene Zeugen brauchten keine Aussagen mehr zu machen, einige Zeugen wurden noch rechtzeitig darüber benachrichtigt, dass Ihr Kommen nicht mehr erforderlich ist. Das Gericht befasste sich nun mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt. Kaum wegen anderer Delikte aus der Haft entlassen, mietete sich der Angeklagte im Landkreis Kaiserslautern eine circa 100 Quadratmeter große Wohnung in einem bewohnten Mehrfamilienhaus. Anstatt dort einzuziehen, baute er innerhalb kurzer Zeit die Wohnung zu einer Indooranlage um. Dazu der Angeklagte: „Ich musste was machen, um Geld zu verdienen.“ Dass er zu diesem Zeitpunkt noch unter Bewährungsaufsicht stand, interessierte ihn offenbar wenig. Auch mangelte es ihm am nötigen Wissen, um die Anlage fachgerecht betreiben zu können. Dazu gehören Belüftungs- und Heizanlagen, die mit Starkstrom betrieben werden. In der Nacht zum 23. Oktober 2015 kam es zum Brand. Die Wohnung und das Dach des Hauses wurden zerstört. Die Wohnung im Erdgeschoss wurde durch das Löschwasser unbewohnbar. Bei dem Brand entstand ein Gebäudeschaden von rund 100.000 Euro. Damit befasst sich in Kürze eine Zivilkammer am Landgericht Zweibrücken. Trotz des Brandes konnten die Ermittler noch 77 Cannabispflanzen, teilweise bis zu einer Höhe von 1,8 Metern, sowie abgeerntetes Pflanzenmaterial auffinden und sicherstellen. Experten gehen davon aus, dass der Angeklagte mit diesen Pflanzen circa zwei Kilogramm Marihuana erwirtschaftet hätte. Kein gutes Bild vom 37-Jährigen konnte die geladene Bewährungshelferin aus Kaiserslautern vermitteln. Das letzte Gespräch hatte sie mit ihm im Juli 2016. Seitdem hat sie ihn nicht mehr zu Gesicht bekommen. Dadurch hat der Angeklagte auch gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Er muss Gespräche mit seiner Bewährungshelferin führen und regelmäßig Urinproben abgeben. Auch dies tat er nicht mehr im Jahr 2016. Der Richter begründete sein Urteil auch mit der Tatsache, dass in dem Handeln des Angeklagten die Gefährdung von Menschenleben nicht ausgeschlossen war. Der Brand brach zur Nachtzeit in dem bewohnten Anwesen aus. „Der Rechtsstaat ist kein Papiertiger“, so der Vorsitzende in seinem Schlusswort.

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