Kaiserslautern Drei Jahre und drei Monate Haft für Raubüberfall

Der Raubüberfall auf eine Taxifahrerin, der sich im Dezember vergangenen Jahres am Bahnheim ereignete, ist seit gestern strafrechtlich gesühnt. Die Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte eine 37-jährige Frau aus Kaiserslautern zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Sowohl die Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte die Angeklagte eingeräumt, eine 67-jährige Taxifahrerin in der Nacht des 8. Dezember 2016 in ihrem Auto überfallen zu haben. Wie die RHEINPFALZ am 1. September berichtete, hatte sich die 37-Jährige gegen zwei Uhr früh vom Pfaffplatz zum Bahnheim fahren lassen. Dort angekommen, zahlte sie zunächst die Fahrtkosten in Höhe von 7,30 Euro mit einem Zehn-Euro-Schein. Dann bat sie die Chauffeurin um drei Euro Wechselgeld – und suchte angeblich in ihrem Portemonnaie nach den fehlenden 30 Cent, um das Geschäft abzuschließen. Als die Taxifahrerin ihrerseits die Geldbörse zückte, wollte der weibliche Fahrgast plötzlich zugreifen – unterstützt von einem Elektro-Schocker, der gleich drei Mal auf den Kopf des Opfers einwirkte. Doch die Taxifahrerin reagierte trotz ihrer Schmerzen ziemlich beherzt: Sie warf die Börse in den Fußraum des Autos und fing an, laut zu schreien. Daraufhin flüchtete die Angeklagte zu Fuß und ohne Beute. Gleichwohl konnte sie erst im April diesen Jahres festgenommen werden, nachdem sie einer Bekannten den Überfall anvertraut hatte. Diese informierte daraufhin die Polizei und sagte gestern auch als Zeugin vor Gericht aus. Als Motiv für den missglückten Überfall gab die Angeklagte gestern an, dass sie die erhoffte Beute zur Beschaffung von Drogen gebraucht hätte. Nach ihren Angaben konsumiert die 37-Jährige „seit einigen Jahren regelmäßig Marihuana und Amphetamine“. Sie ist geschieden, wohnt in der Lauterer Innenstadt und lebt gemeinsam mit ihrem Partner von Hartz IV – nach ihren Worten „mal in der gemeinsamen Wohnung, dann wieder in einem Bauwagen“ am Rande der Stadt. Ihre zwei minderjährigen Kinder sind bei ihrem ehemaligen Ehemann untergebracht. Zur Zeit des Überfalls stand die Frau unter gerichtlicher Bewährungsaufsicht, sie ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Nachdem das Gericht gestern noch einmal mehrere Zeugen zum Ablauf und den genaueren Umständen der Tat gehört hatte, ließ die Kammer eine psychiatrische Gutachterin zu Wort kommen. Die Medizinerin hatte die Angeklagte während der Untersuchungshaft untersucht und sollte Auskunft darüber geben, ob die Frau zum Zeitpunkt ihrer Tat schuldfähig war. Diese Frage beantwortete die Gutachterin erst nach mehreren Rückfragen des Verteidigers mit einem „uneingeschränkten Ja“: Der Angeklagten sei zwar zu glauben, dass sie regelmäßig Drogen zu sich nehme. „Aber von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit, etwa wegen akutem Beschaffungsdruck, kann hier nicht die Rede sein“, befand die Expertin. Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Drei Jahre und drei Monate Haft wegen „besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung“. Der Einwurf des Verteidigers, der wegen der langjährigen Drogenabhängigkeit seiner Mandantin „eine wesentlich mildere Strafe“ anregte, hatte keine Chance. Daran konnte auch eine Entschuldigung der Angeklagten nichts mehr ändern. Bei der geschädigten Taxifahrerin schon gar nicht: „Ich leide bis heute unter Panik-Attacken, die praktisch aus dem Nichts kommen“, lautete gestern deren Antwort vor Gericht. „Und ich kann einfach nicht verstehen, dass man einen anderen Menschen nur wegen des Geldes so zurichten kann.“

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