Eisenberg Zur Sache: Das sagt die evangelische Landeskirche

Kirchenrat Wolfgang Schumacher, Pressesprecher und Öffentlichkeitsreferent der Evangelischen Kirche der Pfalz in Speyer, verweist bei seiner Stellungnahme zum Thema auf die Äußerungen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Demnach „begrüßt“ es die EKD, dass „auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum vollständig geöffnet wird. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau werde da nicht geschmälert, sondern unterstrichen. Völlige Gleichberechtigung vor dem Traualtar bedeutet dies aber für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht, wie Schumacher erläutert: „Das ist etwas komplizierter. Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat im Mai 2017 durch eine Änderung der Kirchenbuchordnung die ,gottesdienstliche Begleitung’ für Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der ,Trauung’ gleichgestellt. Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Demnach wird die ,gottesdienstliche Begleitung’ als Amtshandlung verstanden, die auch in ein einheitliches Kirchenbuch eingetragen wird“. Andererseits, so Schumacher, bleibe es bei einer Unterscheidung von „Trauung“ und „gottesdienstlicher Begleitung“. „Dies ist deshalb wichtig, da weiter der Gewissensvorbehalt sowohl für das Presbyterium als auch für die Pfarrer gilt“. Ein Pfarrer könne nicht verpflichtet werden, solche Gottesdienste abzuhalten und das jeweilige Presbyterium müsse der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare generell zustimmen. „Eine kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Personen sieht das landeskirchliche Recht also Stand heute nicht vor“. Eine „gottesdienstliche Begleitung“ für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sei zuvor bereits seit 2002 in der Pfälzischen Landeskirche möglich gewesen.

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