Grünstadt Versicherung fordert Geld zurück

Es ist wohl der Albtraum jedes Autofahrers: Er schaut in den Rückspiegel und sieht, wie ihn ein Hinterrad überholt. Die zivilrechtlichen Folgen eines Unfalls, der sich dadurch ereignet hatte, beschäftigten jetzt das Amtsgericht Grünstadt.

Am 16. September vor zwei Jahren ist der Beklagte, ein Mann im mittleren Alter, mit seinem Lkw unterwegs, als sich einer der beiden Zwillingsreifen auf der rechten Seite des Aufliegers löst und in den Gegenverkehr rollt. Das Ergebnis: ein Unfall mit drei Fahrzeugen, zum Glück nur geringer Personenschaden. Der R+V-Konzern, seine Versicherung, reguliert den Schaden – rund 12.000 Euro. Weil jedoch ein Gutachter dem Trucker im Strafverfahren unterstellt hat, er habe seine Pflicht nicht ausreichend erfüllt – nämlich vor der Fahrt den Zustand seines Fahrzeugs, und damit auch die Reifen, zu kontrollieren –, will die R+V-Versicherung von ihm einen Teil des Geldes zurück. Sie verlangt 5000 Euro – den höchsten Betrag, den der Gesetzgeber in solchen Fällen den Versicherungen zugesteht. Auch wenn der Schaden, wie geschildert, höher ist. Doch der Berufskraftfahrer, der nach eigenen Angaben pro Monat etwa 10.000 Kilometer zurücklegt, ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe die Räder im März des gleichen Jahres selbst gewechselt und wie vorgeschrieben, nach einer gewissen Laufleistung, die Radmuttern mit dem vorgesehenen Drehmoment nachgezogen, gibt er an. Auch habe er vor der Fahrt eine Sichtkontrolle vorgenommen. Seine Vermutung: Nachts könnten Unbekannte versucht haben, den Reifen zu klauen. Weil der Auflieger jedoch beladen war, hätten sie es nicht geschafft, das Rad abzumontieren. Das erkläre, weshalb der Gutachter ein zu geringes Drehmoment moniert habe, meinte sein Anwalt. Sein Mandant hätte das Problem nur erkennen können, wenn die Schrauben „richtig geschlockert hätten“, schob er nach. Die Anwältin der klagenden Versicherung ließ erkennen, dass sie mit einem Vergleich einverstanden wäre, würde der Lkw-Fahrer 2500 Euro zahlen. Dessen Anwalt aber lehnte ab. „Wir möchten eine Entscheidung haben“, sagte er. Außerdem regte er eine weitere Expertise an. Denn das Gutachten im Strafverfahren sei „ein Mist“, urteilte er. Richterin Nadja Heinemann will am 17. Oktober verkünden, ob und wie das Verfahren weitergeht.

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