Grünstadt Brücken und Gräben auf dem Prüfstand

130 Brücken und Übergänge über Gewässer und Gräben werden jetzt im Auftrag der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land von einem Ingenieurbüro katalogisiert. Ziel ist es, Gefahrenstellen zu erkennen und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.

Die Verbandsgemeinde wollte, dass die 16 Ortsgemeinden die Brücken und Wasserdurchlässe aufschreiben, sagt Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land auf Anfrage: „Wir haben die Ortsgemeinden darum gebeten, diese aufzulisten, was wiederum Grundlage für die Untersuchung durch das Ingenieurbüro Kreidemacher war und ist.“ Kindenheim beispielsweise, so hieß es kürzlich im Ortsgemeinderat, lässt drei Bückenübergänge über den Kinderbach prüfen, der Ortsgemeinderat Bissersheim nannte der Verbandsgemeinde zwei über den Eckbach führende Übergänge. Insgesamt haben 13 Ortsgemeinden 130 Bauwerke gemeldet, von drei Orten gebe es keine Rückmeldung, sagt Fuchs. Sie könnten das aber noch nachholen. Das Ludwigshafener Ingenieurbüro hat seit Ende 2016 insgesamt 101 Bauten unter die Lupe genommen, die Bewertung soll nach Angaben der Bauabteilung der Verbandsgemeinde im Herbst abgeschlossen sein. Die Brücken wurden fotografiert und gemessen, die Materialien und Sicherheitseinrichtungen wurden dokumentiert. Die Bauwerk wurden „augenscheinlich begutachtet und etwaige sofort zu behebende Schäden angezeigt“, sagt Ingenieur Lothar Kreidemacher. Wenn alle Bauten untersucht worden sind, werden eine Prioritätenliste ausgearbeitet und die Prüfungen geplant. Die Bestands-Aufnahme zahlen die Ortsgemeinden. „Im Schnitt fallen einschließlich der augenscheinlichen Begutachtung und Erstellen der Prioritätenliste Kosten von 70 bis 80 Euro pro Bauwerk an“, sagte Fuchs. Die Gemeinden müssten als Baulastträger beziehungsweise Eigentümer für die Ortsstraßen die Verkehrssicherungspflicht übernehmen, erläutert Fuchs die Gesetzeslage. Es gehe bei der Bestandsaufnahme der Brücken nur um die dörflichen Straßen und Wege, nicht um Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. „Die Gemeinden stehen dafür gerade, dass sich das Brückenbauwerk in einem verkehrssicheren und standfesten Zustand befindet“, sagt Fuchs. Die Beauftragung des Ingenieurbüros sei zwar für die Gemeinde freiwillig, aus Haftungsgründen aber geboten. Wenn alle Objekte aufgenommen sind, ergebe sich wahrscheinlich ein gewisser Unterhaltungsaufwand. Für die Gemeinden könnten dies zusätzliche Ausgaben bedeuten. Nach Aufnahme aller Bauwerke sei dann auch festzulegen, welche Bauwerke regelmäßig überprüft werden müssen. Im Laufe des Jahres könnten die Gemeinden mit einem endgültigen Ergebnis rechnen. Dann erfahren sie auch, wie viel Geld sie einmalig oder möglicherweise auf Dauer für ihre Brücken und Durchläufe in die Hand nehmen müssen.

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